VLK-Bundesversammlung fasst Beschluss zu kommunalen Finanzen: Liberale Kommunalpolitiker wollen gesunde Finanzen für leistungsfähige Kommunen

20.09.2014

1. Finanzierungsstruktur

Wir brauchen eine Gemeindefinanzreform zur sicheren Finanzierung der Kommunen

Ziel einer Gemeindefinanzreform sollte es sein, die Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen zu trennen. Für die Kommunen wird es darauf ankommen, eine hebesatzfähige Steuer zu bekommen, die die konjunkturanfällige Gewerbesteuer ablöst. Die jetzige Finanzierung der Kommunen ist durch ein komplexes System von Komplementärfinanzierungen, Finanzausgleichsystemen mit einer Vielzahl von Sonderregelungen, Umlagen und vielen anderen Transfers zu einer Grauzone geworden, die Raum für gegenseitige Schuldzuweisungen gibt und damit die kollektive Verantwortungslosigkeit der Entscheider fördert.

Diese Situation macht es den Bürgern und teilweise auch den Kommunalpolitikern unmöglich, die Finanzierung der Kommunen zu durchschauen. Man nimmt dem Bürger damit auch die Möglichkeit, das Handeln der Kommunalpolitiker zu bewerten. Damit koppelt man die Kommunalpolitik und die Leistungen oder Nichtleistungen der Verwaltung von den Bürgern ab.

Wir brauchen ein generelles Konnexitätsprinzip »Bund–Länder–Kommunen“

Für den Fall, dass der Bund oder die Länder politische Absichten gesetzlich fassen und die Durchführung auf die Kommunen übertragen, muss das Konnexitätsprinzip gelten. Dass Bund und Länder auf die Kommunen ausstrahlende Regelungen schaffen, wird hier nicht bezweifelt. Das Konnexitätsprinzip muss aber verfassungsrechtlich klar geregelt sein, d.h. das Prinzip: »Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“ Eine Verankerung dieses Prinzips schützt Kommunen vor einseitig belastenden Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene. Solange der Preis für die Durchführung eines Gesetzes zwischen Land und Kommunen nicht einvernehmlich geregelt ist, sind die Kommunen nicht verpflichtet, Maßnahmen durchzuführen. Es muss auch geregelt sein, wie eine Exitstrategie bei Wegfall der Aufgabe aussieht, wenn die Kommune Personal eingestellt hat.

Wir dürfen uns nicht länger durch Komplementärfinanzierungsangebote in die Kostenfalle treiben lassen

Das Angebot der Länder zur Teilfinanzierung, teilweise auch im Auftrag des Bundes und der Europäischen Union, muss kritisch bewertet werden. Es bleibt bei allen investiven Zweckzuweisungen immer noch ein Rest, den die Kommune aufbringen und finanzieren muss und es bleiben die Folgekosten für das Projekt immer zu 100 Prozent bei den Kommunen.

2. Haushaltsmanagement

Wir müssen die Produktorientierten Haushalte mit Hilfe von Kennzahlen und Leistungsindikatoren aufstellen

Das Augenmerk auf die Wirkung der eingesetzten Mittel und die Erreichung von Leistungszielen muss deutlich verbessert werden. Dazu reichen die meisten Produktbeschreibungen in den Haushaltsplänen nicht aus, weil Leistungsziele fehlen und Kennzahlen und Indikatoren nicht ausgewiesen sind. Ohne qualitativ gute Produktbeschreibungen fehlen den gewählten Kommunalpolitikern die entscheidenden Steuerungselemente.

Wir brauchen ein Risikomanagement bei der Aufstellung von Haushalten.

Gewerbesteuervorauszahlungen, die nicht Bestand haben, weil die Betriebsergebnisse abweichen oder durch Betriebsprüfungen verändert werden und die dann wieder zurück gezahlt werden müssen, sind nur ein Risikofaktor. Ein anderer besteht darin, dass Zinsen bei Umschuldungen deutlich steigen können. Für solche Risiken sollten Rückstellungen gebildet werden, um bei Mehrbelastung oder Einnahmeausfall nicht eine Schieflage im Haushalt zu erhalten.

Wir müssen immer wieder die Aufgaben überprüfen

In den Haushalten vieler Kommunen sind Mittel für Aufgaben veranschlagt, die zwar »nice to have“ sind, aber nicht wirklich sinnvoll sind und vor allem teilweise vor vielen Jahren in den Haushalt eingestellt wurden und nun aus Routine mitgeschleppt werden. Eine konsequente Aufgabenkritik und die Frage, ob die Aufgabe nicht von anderen besser erfüllt werden kann, führen zur Senkung des Aufwands und können zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

3. Sparoptionen

Wir müssen durch interkommunale Kooperation unser Kirchturmdenken überwinden

In kleineren und mittleren Gemeinden besteht in vielen Bereichen die Möglichkeit den Aufwand durch interkommunale Kooperation zu senken. Die extreme Form der interkommunalen Kooperation ist die Schaffung neuer Gebietskörperschaften, was in vielen Gemeinden zu Problemen und zu einer Verlagerung der Verantwortung führt. Durch Nutzung anderer Formen der Kooperation wie öffentlich rechtliche Verträge und anderer Formen unter grundsätzlicher Beibehaltung der kommunalen Eigenverantwortung eröffnen sich Sparpotentiale.

Wir müssen lernen, intelligente Verträge mit strategischen Partnern abzuschließen und die Partnerschaft mit Privaten (ÖPP) für Synergieeffekte zu nutzen

Viele gescheiterte ÖPP Projekte hatten ihre Mängel im unprofessionellen Abschluss von Verträgen und in der Fehleinschätzung, dass der private Partner dazu da sei, das Geld bereitzustellen, das die Kommune gerade nicht habe. In Wirklichkeit muss der ÖPP-Vertrag auf die Senkung des Aufwands ausgerichtet sein, indem Synergieeffekte erzielt werden und Know-Verfügbarkeit ohne zusätzlichen Aufwand stattfindet.

Wir müssen unsere eigenen Standards reduzieren

Mittlerweile haben sich in vielen Kommunen Standards entwickelt, die nicht gesetzlich gefordert sind und die beträchtliche Mittel verschlingen. Über die Senkung dieser Standards muss unter dem Kostenaspekt mit der Bürgerschaft Konsens hergestellt werden.

Wir müssen den Bürgern und der Zivilgesellschaft wieder mehr zutrauen und abverlangen

Wir müssen diejenigen Bürger, die durch Selbstorganisation Aufgaben der Kommune übernehmen wollen, bestärken und diejenigen, die noch nicht so weit sind, wieder zur Übernahme motivieren. Wir müssen Aufgaben der Kommune, die von Bürgern oder Nachbarschaften selbst erledigt werden können, zurück in Bürgerhand geben. Die Kommunen dürfen nicht länger als Allroundversorger angesehen werden. Dazu müssen wir vor allem die Regelungsdichte senken.

4. Einnahmeoptionen

Wir müssen das Kostendeckungsprinzip bei Gebühren und Entgelten konsequent anwenden

Gebühren für Dienstleistungen der Kommune für den Bürger sollen kostendeckend sein. Hiervon werden zu viele Ausnahmen als »natürlich“ angesehen und nicht kritisch hinterfragt. Wenn Dienstleistungen und Nutzungen von kommunalem Eigentum mit Steuermitteln oder anderen allgemeinen Deckungsmitteln subventioniert werden sollen, muss vorher der Aufwand kritisch in Form von Benchmark untersucht sein und danach ein Konsens mit der Bürgerschaft hergestellt werden.

Wir müssen im Wettbewerb mit anderen Kommunen für mehr Unternehmen mit qualifizierten Arbeitsplätzen sorgen und für die Ansiedlung von mehr Menschen mit Arbeit

Solange die Finanzierung der Gemeinden zum großen Teil von der Gewerbesteuer und dem Anteil an der Einkommensteuer abhängt, ist die Anwesenheit von Gewerbebetrieben in der Kommune wichtig. Die Pflege und die Ansiedlung erfolgt also im Wettbewerb mit anderen Gemeinden, was immer wieder gerne übersehen wird. Deswegen kommt der Wirtschaftsförderung für die Erhöhung der Einnahmen große Bedeutung zu. Genauso wichtig ist der Zuzug von Menschen mit Beschäftigung, die dann über die Einkommensteuer einen Beitrag zur Finanzierung der Kommune leisten.

Wir dürfen Kassenkredite nicht dauerhaft zur Finanzierung kommunaler Ausgaben verwenden

Die Aufnahme von Kassenkrediten darf nicht als Einnahmemöglichkeit für die Kommunen gesehen werden. Die Kassenkredite sollen weder für die Finanzierung laufender Ausgaben noch zur Finanzierung von Investitionen genutzt werden, sondern dienen ausschließlich der Überwindung kurzfristiger Liquiditätsengpässe. Kassenkredite müssen auf niedrigem Niveau gedeckelt werden.

Wir dürfen zur Erhöhung der Einnahmen nicht in Konkurrenz zu wirtschaftlichen Unternehmen treten

Die Tendenz einiger Kommunen in vermeintlich lukrative Märkte einzudringen, wie zurzeit bei der Energie, ist mit hohen Risiken verbunden. Bei privaten Unternehmen finanzieren die Eigner mit ihrem Privatvermögen das Risiko. In der Kommune übernimmt der Steuerzahler das finanzielle Risiko. Deswegen sollte die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen mit engen Grenzen versehen werden, auch wenn sie nach der Gemeindeordnung zulässig ist.