Zwei Jahre »Hartz IV«

15.06.2007

Nach gut zwei Jahren Erfahrung mit den Hartz-IV-Gesetzen sind
die »Kinderkrankheiten« überwunden. Die Fallzahlen sind in vielen Kreisen
stabil, die Stellen der »Profiler« in den Sozialämtern besetzt. Die Mitarbeiter
werden nicht mehr von den »Fallzahlen« überrollt und vielfach gibt es neue
Projekte, die den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erleichtern sollen.

Nachstehend eine Tabelle der Zuordnung der Kriterien für
Menschen die arbeitslos und/oder arbeitssuchend bzw. nicht arbeitssuchend sind:

Zuordnung der Kriterien arbeitslos und/oder arbeitssuchend bzw. nicht
arbeitssuchend

Stand: 22.2.2007

 arbeitslosarbeitssuchendnicht arbeitssuchend
 In diesen Fällen ist immer auch
ein Häkchen bei »vermittelbar« zu setzen, Bitte prüfen, ob auch ein neuer
Zeitraum erforderlich ist
In diesen Fällen ist immer auch
ein Häkchen bei »vermittelbar« (wichtiges Suchfeld) zu setzen. Bitte prüfen
Sie, ob auch ein neuer Zeitraum erforderlich ist
und nicht arbeitslos (kein
Häkchen bei »vermittelbar«), ggf. auch Zeitraum überprüfen
1.alle ALG-II-Bezieher, bei denen keine der Gründe a–n vorliegen×× 
2.Person bezieht Arbeitslosengeld I und SSG-Leistungen (Aufstocker) und keine der Gründe a–n liegen vor×× 
3.Person hat eine geringfügige
Beschäftigung (Minijob) mit weniger als 15 Stunden wöchentlich und keine der Gründe a–n liegen vor.
×× 
Nicht arbeitslos sind   
a)Schüler/Regelschule bis Abitur  ×
b)Wehrdienst/Zivildienst  ×
c)Ausbildung  ×
d)Student/-in  ×
e)Person hat bereits eine Arbeit ab 15 Stunden wöchentlich (insb. Voll-, Teilzeit oder auch Minijob ab 15 Stunden wöchentlich) × 
f)Person hat einen 1-Euro-Job ab 15 Stunden/Woche × 
g)Person nimmt an einer Maßnahme, die mindestens eine Woche läuft und mit mindestens 15 Stunden/Woche teil (z. B. alle Kurse der beruflichen Weiterbildung wie z. B. Deutschkurs, Englischkurs, Busführerschein, Umschulung, Trainingsmaßnahme, u. a.) × 
h)Person ist arbeitsunfähig erkrankt oder im Mutterschutz  ×
i)Person im Erziehungsurlaub und ihr/ihm ist mangels Betreuungsmöglichkeiten eine Arbeitsaufnahme ab 15 Stunden wöchentlich nicht möglich  ×
j)Betreuung von Kindern ist nicht in dem Umfang sichergestellt, dass Aufnahme einer mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung möglich ist  ×
k)Betreuung von Pflegebedürftigen ist nicht in dem Umfang sichergestellt, dass Aufnahme einer mindestens 15 wöchentlich umfassenden Beschäftigung möglich ist  ×
l)Personen ab 58 Jahre und älter, die erklärt haben, nicht mehr der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt abschlagsfreie Rente zu beantragen/§ 428 SGB  ×
m)wiederholte Pflichtverletzung nach § 31 III × 
n)Ortsabwesend > 6 Wochen ×