VLK-Landesdelegiertenversammlung tagte in Großen-Buseck

27.11.2012

Liberale unterstützen Kinderförderungsgesetz

»Die hessischen liberalen Kommunalpolitiker begrüßen die Initiative der FDP-Landtagsfraktion, in einem neuen Kinderförderungsgesetz die unterschiedlichen Fördertatbestände zur Bildung, Erziehung, Betreuung und Finanzierung von Kindern zusammenzufassen«, dies erklärte der Landesvorsitzende der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK-Hessen e. V.) anlässlich ihrer Landesdelegiertentagung am Wochenende im Kulturzentrum Buseck im mittelhessischen Großen-Buseck. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde von der Delegiertenversammlung einmütig verabschiedet.

Neben den Antragsberatungen konnten die Delegierten, die die über 800 FDP-Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den hessischen Kommunen vertreten, auch die hessischen Staatsminister Jörg-Uwe Hahn und Nicola Beer sowie den Fraktionsvorsitzenden der FDP im Hessischen Landtag, Wolfgang Greilich, begrüßen. Der hessische Justiz-, Europa- und Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn widmete sein Vortrag dem Schwerpunktthema »Integration«. Er wies darauf hin, dass Integration als zentrales Thema in der Kommunalpolitik Chefsache sein müsse und als selbstverständlicher Teil der Aufgabenstellung der Kommunen betracht werden müsste. Er begrüßte das Engagement der Landkreise und Städte, die sich für das Projekt »Modellregion Integration« zur Verfügung gestellt haben und warb dafür, dass die Ergebnisse aus diesen Projekten Teil der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes zur Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund sein sollten.

Die hessische Kultusministerin Nicola Beer warb in ihrem Vortrag dafür, in selbständigen Schulen die Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 zu gewähren und damit die Eigenverantwortung vor Ort zu stärken. Sie unterstrich, dass die jahrzehntelange ideologisch motivierte Diskussion über unterschiedliche Schulformen nicht zielführend sei, sondern die Qualität des Unterrichtes und die Vielfalt des Angebotes Grundlage einer bürgerorientierten Schulpolitik sein müsse.

Der VLK-Landesvorsitzende, Oberbürgermeister Wolfram Dette aus Wetzlar, appellierte an das Land, in Anbetracht der schwierigen Finanzlage der Kommunen neue Aufgaben nur bei gleichzeitiger Bereitstellung entsprechender Finanzmittel an die Kommunen zu übertragen. Darüber hinaus sei es völlig unverständlich, dass die Initiative der FDP-Bundestagsfraktion, einen solchen »Konnexitätsgrundsatz« auch auf Bundesebene zu verankern, bisher am Widerstand der anderen Bundestagsfraktionen gescheitert sei. »Es kann nicht sein, dass der Bund neue Standards setzt, wie jetzt zum Beispiel beim Kinderschutzgesetz, und keine ausreichenden Finanzmittel zur Umsetzung dieser Vorhaben den Kommunen zur Verfügung stellen«, erklärte Dette. Insgesamt sieht Dette die Liberalen in der hessischen Kommunalpolitik mit ihren inzwischen elf direktgewählten Bürgermeistern gut aufgestellt.

Beschlüsse

Stärkung der Kommunalaufsicht (§135 ff. HGO)

Antragsteller: Kreisverband Darmstadt-Dieburg

Die VLK Hessen fordert den Landesvorstand und die Landtagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass die Aufsichtsführung der Aufsichtsbehörden des Landes (Ministerium des Inneren, Regierungspräsidien, Kreisverwaltungen) intensiviert wird.

Beschluss: einstimmig bei einer Enthaltung

Verwaltungsstrukturreform mit konsequenter Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips, Verlagerung von Landkreisaufgaben auf die kreiszugehörigen Städte und Gemeinden

Antragsteller: Kreisverband Darmstadt-Dieburg

Die VLK bittet die AG Verwaltungsstrukturreform der FDP, erneut die Frage der Subsidiarität der Aufgaben im Verhältnis der Kreise zu den kreisangehörigen Kommunen unter Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

Beschluss: einstimmig

Bundeskinderschutzgesetz

Antragsteller: VLK-Landesvorstand

Die VLK-Landesdelegiertenversammlung fordert die FDP-Landtagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass die Konnexität beim Bundeskinderschutzgesetz gewahrt wird.

Begründung

Das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat weitreichende Konsequenzen für die öffentlichen Jugendhilfeträger auf kommunaler Ebene. Durch den Koordinierungsauftrag zum Aufbau von Vernetzungsstrukturen im Bereich »Früherer Hilfen«, zahlreicher Änderungen in der Heimaufsicht, einer deutlichen Erweiterung des Beratungsanspruches durch eine erfahrene Fachkraft des Jugendamtes, gestiegene Anforderungen in der Qualitätsentwicklung müssen zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen auf kommunaler Ebene bereitgestellt werden. Ob die geringfügigen finanziellen Mittel des Bundes (das Land Hessen erhält vom Bund ca. 1,9 Mio. Euro/Jahr für diese Aufgabe) hierfür ausreichend sind, darf erheblich bezweifelt werden. Ein Ausführungsgesetz oder eine entsprechende Verordnung des Landes Hessen zum Bundeskinderschutzge-setz liegen bislang noch nicht vor.

Es steht daher zu befürchten, dass der größte Teil der zusätzlichen Personal- und Sachkosten bei den kommunalen Jugendhilfeträgern verbleibt.

Die FDP-Landtagsfraktion wird aufgefordert, in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden zunächst zu evaluieren, welcher finanzieller Mehrbedarf durch das Bundeskinderschutzgesetz ausgelöst wird. Da es sich hierbei um eine qualitativ und quantitativ neue Aufgabe handelt, ist die Konnexitätsbestimmung der Hessischen Verfassung zu beachten.

Auch wenn aus fachlicher Sicht sicherlich die neuen Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes ihre Bedeutung haben, so müssen die kommunalen Träger auch finanziell in der Lage sein, diese Aufgabe wahrzunehmen.

Beschluss: einstimmig

Kinderförderungsgesetz

Antragsteller: VLK-Landesvorstand

  1. Die VLK Hessen begrüßt die Initiative der FDP-Landtagsfraktion, die bisher in un-terschiedlichen Gesetzen und Verordnungen geregelten Fördertatbestände zur Bildung, Erziehung, Betreuung und Finanzierung von Klein- und Kita-Kindern, zukünftig in einem Kinderförderungs-Gesetz zusammenzufassen. Insbesondere un-terstützt die VLK die Umstellung weg von der Einrichtungs- und Trägerförderung, hin zur Subjekt- und Kinderförderung.
  2. Die VLK bittet die Landtagsfraktion bei der begrüßenswerten Flexibilisierung der Mindeststandards sicherzustellen, dass das KiFöG keine neuen, über die bisheri-gen Standards hinausgehenden, Regelungen enthält (z.B. Regelungen zu den Verteilzeiten). Andernfalls verweist die VLK darauf, dass derartige neue Regelungen (z.B. Ausfallzeiten) der Konnexität unterliegen.
  3. Die VLK unterstützt das Ansinnen der hessischen Landesregierung, die sich aus dem Konnexitätsurteil des Staatsgerichtshof ergebende Ausgleichspflicht des Landes an die Kommunen, möglichst zeitnah umzusetzen.
  4. Die VLK begrüßte ausdrücklich, dass die FDP-Landtagsfraktion die Forderung der VLK zur Flexibilisierung der Gruppengrößen bei U3-Einrichtungen unter Einbeziehung der räumlichen Voraussetzungen der jeweiligen Einrichtung aufgegriffen hat. Dabei soll auch die Möglichkeit von altersgemischten Gruppen sichergestellt werden.
  5. Das Betriebserlaubnisverfahren muss im Vergleich zur bisherigen Regelung deut-lich vereinfacht werden.
  6. Die VLK Hessen fordert, dass die Neuregelung zum Einen weitere Investitionen der Kommunen in den zügigen U-3-Ausbau unterstützt.
    Zum Anderen müssen die Kommunen bei den dauerhaften Betriebskosten nachdrücklich unterstützt werden.

Begründung

Die Regierungskoalition in Hessen plant, die Regelungen zur Betreuung von Kindern in Ta-geseinrichtungen, die besonderen hessischen Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe und die damit einhergehenden Finanzierungsregelungen ab dem 1.1.2014 in einem Gesetz, dem Hessischen Kinderförderungsgesetz (KiFöG), zu integrieren.

Im Rahmen dieser grundlegenden Neuregelung hin zur Subjektförderung unterstützt die VLK Hessen alle Maßnahmen, die den Kommunen den notwendigen kommunalen Handlungs-spielraum zurückgeben, um vor Ort nach lokaler Notwendigkeit ein passgenaues Angebot zu schaffen.
Regelungen, die dem Charakter einer Mindest-Vorgabe entgegenstehen, sollten unterblei-ben.
Auch muss im Lichte des Konnexitätsurteils darauf verwiesen werden, dass alle Vorgaben, die die MVO alt übersteigen, der Konnexität unterliegen und demzufolge die damit einherge-henden finanziellen Lasten vom Land auszugleichen sind.

Der VLK Hessen ist es ein Anliegen, diesen notwendigen gesetzgeberischen Reformprozess positiv zu begleiten, gleichzeitig aber auch auf die Folgen für die kommunale Familie hinzu-weisen, um so in Abstimmung mit der Landtagsfraktion ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Dem sollen die oben aufgeführten Beschlusspunkte dienen.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Beschluss: einstimmig

VLK fordert regionale Zusammenschlüsse von kommunalen Kliniken

Antragssteller: VLK-Kreisverband Main-Taunus

  1. Bei dauerhaft defizitärer Struktur ist die Privatisierung von kommunalen Kliniken anzustreben.
  2. Alternativ dazu ist aus Sicht der VLK eine verstärkte Zusammenarbeit von kommunalen Kliniken – vor allem in der Rhein-Main-Region – nötig, um ein weiteres Ansteigen der Defizite, auch für die Kommunen als Eigentümer, zu verhindern. Hierbei ist es vor allem wichtig, innerhalb einer bestimmten Region Leistungen, die außerhalb der Grundversorgung sind, nicht doppelt vorzuhalten.
  3. Hierbei ist das vom hessischen Sozialminister Grüttner vorgelegt Arbeitspapier ein Ideengeber, der auf die jeweilige Region angepasst werden muss.
  4. Sinnvoll kann es sein, regionale Holdingsstrukturen für mehrere Krankenhäuser zu schaffen, die dann auch in der Lage sind, sich mit den ambulanten Leistungserbringern abzustimmen. Eine gemeinsame schlagkräftige operative Ebene für mehrere Einrichtungen ist zwingend anzugehen. Private Träger sollten miteinbezogen werden.
  5. Das Land Hessen wird aufgefordert, seine Investitionen in die kommunalen Krankenhäuser der Grundversorgung stärker zu steuern und auskömmlich zu gestalten. Das Land soll bei der Restrukturierung helfen.

Begründung

In der Region Südhessen kommen immer mehr Krankenhäuser in die Situation, Zuschüsse zur Defizit-Abdeckung von den jeweiligen kommunalen Trägern erhalten zu müssen. Im Jahr 2012 werden hierzu ca. 100 Millionen Euro Zuschüsse von den kommunalen Trägern gezahlt werden müssen. Hier ist dringender Handlungsbedarf.

Beschluss: einmütig