VLK-Landesdelegiertenversammlung tagte in Buseck

19.11.2011

Anträge waren, soweit bereits vorliegend:

Antragsteller: Dr. Stefan Naas, Steinbach (Taunus)

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

  1. Der hessische Landesverband der VLK unterstützt das Ergebnis der Energiekonsensgespräche der hessischen Landesregierung, wonach bis 2050 der Strom- und Wärmebedarf des Landes Hessen weitestgehend mit erneuerbaren Energien gedeckt und höchstens 2 % der Landesfläche für Windenergie bereitgestellt werden sollen. Die VLK empfiehlt, zur Steuerung des Ausbaus regenerativer Energien eine Energiemenge festzusetzen.
  2. Ausdrücklich begrüßt die VLK-Hessen, dass die Energiekonsensgespräche das Festhalten an der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung vorsehen. Die VLK unterstützt dieses Vorgehen, um einerseits einen Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern, andererseits die notwendigen Flächen zur Energiedeckung möglichst effizient, natur- und landschaftsschonend einzusetzen.
  3. Ein Energiekonsens der Landespolitik stellt noch keinen Energiekonsens in der Bevölkerung her. Die VLK-Hessen empfiehlt deshalb, die Bevölkerung in das Verfahren so früh wie möglich einzubeziehen. Der Bevölkerung soll die Möglichkeit gegeben werden, von sich aus geeignete Flächen vorzuschlagen. Der Interessenausgleich benachbarter Kommunen könnte durch interkommunale Bürgerversammlungen befördert werden.
  4. Die Entscheidung über die Ausweisung von Vorrangflächen muss fachlich fundiert, gründlich abgewogen und rechtssicher sein. Geeignete Standorte müssen in einem nachvollziehbaren Verfahren identifiziert und festgelegt werden. Dabei sind die Windhöffigkeit und die Akzeptanz der Bevölkerung für den einzelnen Standort wichtige Kriterien. Der Bevölkerung und der Wirtschaft soll durch frühzeitige Information die Möglichkeit gegeben werden, sich rechtzeitig auf die Veränderungen einzustellen, zum Beispiel höhere Energiepreise.
  5. Die VLK-Hessen empfiehlt, die Auswirkungen einzelner Filterkriterien getrennt zu berechnen (zum Beispiel auch Natur- und Geoparke oder schutzbedürftige Sichtbeziehungen), damit erkennbar wird, wie ein einzelnes Filterkriterium die möglichen Flächen einschränkt. Die Bevölkerung soll anhand dieser Zahlen kommunen- und landkreisbezogen mitentscheiden können, welche Filterkriterien sie aufzugeben bereit ist, um das landesweite 2%-Ziel zu erreichen.

Begründung

Die VLK-Hessen trägt mit diesem Antrag den Ergebnissen der hessischen Energiekonsensgespräche Rechnung: Das Abschlusspapier stellt fest, dass der Windkraft zukünftig ªein großer Anteil an der zukünftigen Energiegewinnung´ zukommt. Konkret sollen ªin der Größenordnung von zwei Prozent der Landesfläche´ für Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. Ungeachtet des allgemeinen Umdenkens der Bevölkerung über die Kernenergie ist damit zu rechnen, dass es bei der Planung an konkreten Standorten weiterhin Widerstand geben wird, vor allem im dichtbesiedelten Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Die frühzeitige Einbeziehung der Bevölkerung ist deshalb besonders wichtig.

Ohne die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung sind weiterhin alle Windkraftanlagen nach ß 35 BauGB an jedem Standort im Außenbereich als Vorhaben privilegiert. Die Einrichtung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung würde sicherstellen, dass das restliche Landesgebiet von Windkraftanlagen freigehalten würde. Dadurch erst kann das Ergebnis der Energiekonsensgespräche auch von der Bevölkerung mitgetragen werden.