VLK-Landesdelegiertenversammlung beschließt Antrag zum Thema Asyl

29.11.2014

Antragsteller: Michael Schüßler (VLK Kreisverband-Offenbach-Land)

Die Bewältigung der Flüchtlingssituation aufgrund der zahlreichen geopolitischen

Kriesen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der sich die aufgrund ihrer

Historie und ihrer Verfassung in hohem Maße verpflichtet sieht. Aus diesen Gründen

trifft die Bundesrepublik hierzu außenpolitische Vereinbarungen, die im ersten Schritt

Deutschland außenpolitisch verpflichten. Diese Verpflichtung wirkt erst mittelbar im

Innenverhältnis hin zu den Ländern und Kommunen, die festgelegte

Flüchtlingskontingente aufzunehmen haben. Der Bund darf hier nicht einseitig

außenpolitische Zusagen abgeben und diese auf der anderen Seite kostenpflichtig

auf die Länder und Kommunen abwälzen. Hier muss es zukünftig eine bessere

Verzahnung der einzelnen Ebenen geben. Die Städte und Gemeinden sind sich ihrer

Verantwortung genauso, wie weite Teile der Bürgerschaft bewusst und kommen

dieser auch bereitwillig nach. Dies darf jedoch nicht zu einer finanziellen

Erdrosselung aufgrund unzureichender Finanzausstattung führen. Aus diesem

Grunde fordert die Landesdelegiertenversammlung der VLK:

  1. Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, zeitnah einen Landesgipfel zum Thema Flüchtlinge einzuberufen, um eine gemeinsame, mit den Kommunen abgestimmte, Vorgehensweise bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden sicherzustellen.
  2. Die VLK-Landesdelegiertenversammlung bekräftigt die kommunale Forderung gegenüber dem Bund und dem Land, für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen einen Vollkostenausgleich sicherzustellen. Die derzeit angekündigte Erhöhung der bisherigen Pauschalen um 15% können lediglich ein erster Schritt in diese Richtung sein.
  3. Der Bund wird aufgefordert, ein Sofortinvestitionsprogramm für die Kommunen über die Bundesländer aufzulegen. Hierdurch sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, durch Neubauten oder notwendigen Sanierung von Bestandsimmobilien entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen.
  4. Der Verteilungsschlüssel des Landes, nachdem die 7,5 % auf Hessen entfallenden Flüchtlinge auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden, ist dringend zu überprüfen. Es darf nicht Ziel staatlichen Handelns sein, Flüchtlinge überproportional in den Ballungsräumen unterzubringen, in welchem Wohnraum bereits sehr knapp ist und die Bodenpreise hoch sind. Zumindest zur kurzfristigen und vorübergehenden Unterbringung der Menschen und zur Bewältigung der Notlage im Erstaufnahmelager in Gießen, müssen alle freien Kapazitäten in die Überlegung einbezogen werden. Die Vermeidung von Zeltstädten muss hierbei oberste Priorität haben.
  5. Der Bund wird dringend aufgefordert, seine Personalengpässe beim Bundesamt für Migration durch zusätzliche Mitarbeiter zu beheben. Eine zeitnahe Ersterfassung der Flüchtlinge ist sicherzustellen.
  6. Der Bund und das Land haben die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Flüchtlinge schnellstmöglich in Qualifizierung und Arbeit zu bringen. Hierzu sind die Sperrfristen und vor allem die Notwendigkeit einer Vorrangprüfung einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
  7. Das Land wird aufgefordert, eine transparente und einheitliche Regelung für die Fälle zu schaffen, in denen die Landkreise die Aufgaben der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen auf die kreisangehörigen Kommunen übertragen.
  8. Sprachförderung für Flüchtlinge darf keine freiwillige Leistung der Landkreise oder der ausführenden Kommunen sein. Sprachförderung ist wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Integration und muss vom Land als Pflichtaufgabe anerkannt und finanziell ausgestattet werden.
  9. Die VLK Hessen sieht die kommunale Verantwortung für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge auf Landkreisebene verortet. Hier sind entsprechende Ressourcen und Kompetenzen zwecks zentraler Steuerung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu bündeln. Wenig hilfreich ist es hierbei, diese Aufgabe, wie in Hessen bereits geschehen, auf eine große Anzahl kleinerer kreisangehöriger Kommunen zu delegieren.

Beschluss: ohne Gegenstimmen und Enthaltungen einstimmig beschlossen.