VLK-Landesdelegiertenversammlung beschließt Antrag zu hessischen Finanzplanungserlassen

29.11.2014

Antragsteller: VLK-Landesvorsitzender Wolfram Dette

Die VLK-Landesdelegiertenversammlung fordert den Hessischen Innenminister Beuth auf, die Finanzplanungserlasse vom 3. März 2014 und vom 29. Oktober 2014 dahingehend abzuändern, dass die Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung durch die Festsetzung von Mindesthebesätzen für die Grundsteuer B bei defizitären Kommunen entfallen. Ferner wird der Innenminister aufgefordert, in zukünftigen Finanzplanungserlassen von derartigen Maßnahmen abzusehen.

Ausdrücklich unterstützt die VLK insoweit die klare Haltung der Kommunalen
Spitzenverbände, die diesen Zwang zu Steuererhöhungen und das massive Drehen an einer Steuererhöhungsspirale eindeutig ablehnen.

Begründung:

Mit den o.g. Erlassen zwingt der Hessische Innenminister diejenigen Städte und
Gemeinden in Hessen, die keinen ausgeglichen Haushalt vorlegen können – und
dies ist die Mehrheit der hessischen Städte und Gemeinden – den Hebesatz für
die Grundsteuer B in der Weise anzuheben, dass dieser 10 % über dem Hebesatz
der jeweiligen Vergleichsgruppe (kreisangehörige Gemeinden/Sonderstatusstädte/kreis-freie Städte – differenziert nach
Größenklasse -) liegt. Da durch diese Maßnahme der Durchschnitt der Hebesätze
für die Grundsteuer B jährlich deutlich steigt, wird eine Steuererhöhungsspirale in
Gang gesetzt, die in massiver Weise in das Recht der Kommunen auf kommunale
Selbstverwaltung und damit verbunden Eigenbestimmung der
Realsteuerhebesätze für ihre jeweilige Gebietskörperschaft eingreift. Diese
Steuererhöhungsspirale ist auch dadurch verstärkt worden, dass – nachdem der
Erlass vom 3. März 2014 für das Jahr 2014 noch den Bezugszeitraum für die
Durchschnittshebesätze des Jahre 2012 herangezogen hatte – nunmehr im Erlass
vom 29. Oktober 2014 für das Haushaltsjahr 2015 nicht das Jahr 2013, sondern
der Durchschnitt der Hebesätze des Jahres 2014 herangezogen werden soll. Da
zwischenzeitlich eine Reihe von Schutzschirmkommunen ihre Hebesätze für die
Grundsteuer B überproportional erhöht haben, führt dies zu einer eklatanten
Erhöhung der Mindesthebesätze für die Grundsteuer B. Als Beispiel dient hier die
Vorgabe für die Sonderstatusstädte in Hessen:

Diese sollen – soweit kein ausgeglichener Haushalt vorliegt – den
Mindesthebesatz für die Grundsteuer B, der noch für das Jahr 2014 auf 393
Punkte festgelegt war, für das Haushaltsjahr 2015 nunmehr auf 517
Hebesatzpunkte erhöhen! Damit greift der Hessische Innenminister in völlig
überzogener Weise in die kommunale Selbstverwaltung der betroffenen
Kommunen ein.

Hinzu kommt noch die Tatsache, dass im Zusammenhang mit der Neuordnung
des Kommunalen Finanzausgleiches ab dem Jahre 2016, der entsprechend der
nachgewiesenen Bedarfe für die Aufgabenerfüllung der Kommunen
auszugestalten ist, die Hessische Landesregierung ein gesteigertes Interesse
daran hat, dass die eigenen Steuerquellen der Kommunen so stark wie möglich
ausgeschöpft werden, damit im neuen Finanzausgleich die durch Landesmittel zu
schließende Lücke zwischen bedarfsgerechter Finanzausstattung der Kommunen
einerseits und der eigenen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen
andererseits möglichst kleingerechnet werden kann. Insofern bleibt der Verdacht,
dass hier der Innenminister Vorarbeiten gegenüber den Kommunen dazu leistet,
dass der Finanzminister in zukünftigen Jahren die Finanzausgleichsmasse für die
hessischen Kommunen weiter reduzieren kann.

Mit Recht haben daher die hessischen Kommunalen Spitzenverbände verärgert
auf das Vorgehen des Hessischen Innenministers reagiert. So fordert
beispielsweise der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städte- und
Gemeindebundes: „Schluss mit der Steuererhöhungsspirale“ und der Hessische
Städtetag hält entsprechend eines Beschlusses seines Finanzausschusses das in
Gang setzen einer endlosen Spirale an Steuererhöhungen für nicht akzeptabel.

Die VLK Hessen unterstützt insoweit die Aktivitäten der hessischen Kommunalen
Spitzenverbände und fordert die FDP-Landtagsfraktion auf, entsprechend im
Hessischen Landtag initiativ zu werden, um der Vorgehensweise des Hessischen
Innenministers Einhalt zu gebieten.

Beschluß: ohne Gegenstimmen und Enthaltungen einstimmig beschlossen.