VLK-Hessen will Anlassbezug für vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr abschaffen

19.11.2016

Einstimmig beschlossen auf der VLK-Landesdelegiertenversammlung am 19. November 2016 in Wetzlar-Nauborn:

Offensive für mehr Wohnraum
in hessischen Städten

Antrag zur VLK-Landesdelegiertenversammlung am 19.11.2016 in Wetzlar-Nauborn

Antragsteller: Michael Schüßler.

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

  1. Die VLK Hessen fordert die Abschaffung des „Anlassbezuges“ im hessischen Ladenöffnungsgesetz.
  2. Der Landesgesetzgeber wird aufgefordert eine rechtssichere Lösung zur maximal viermaligen Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen pro Jahr unter Berücksichtigung der Interessen der Kunden, des Einzelhandels, der Kommunen und der Beschäftigten herbeizuführen.
  3. Die VLK Hessen unterstützt ausdrücklich die Gesetzesinitiative der FDP-Landtagsfraktion.
  4. Sollte eine solche Regelung in Hessen weiterhin nicht möglich sein, spricht sich die VLK Hessen für eine bundeseinheitliche Regelung aus, die o.g. Aspekten gerecht wird.

Begründung

In der jüngeren Vergangenheit ist es verstärkt zu rechtlichen Auseinandersetzungen bei der Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen gekommen. Grund hierfür war im Wesentlichen der sogenannte „Anlassbezug“ im hessischen Ladenöffnungsgesetz, der als Voraussetzung für die sonntägliche Ladenöffnung normiert, dass ein Sonderereignis, wie beispielsweise ein Markt, Fest oder eine Messe, mit einem direkten örtlichen Bezug zu den Geschäften vorliegen muss.

Die Beurteilung, ob diese gesetzliche Voraussetzung gegeben ist, obliegt schlussendlich den Gerichten. Den Schaden dieser unbefriedigenden Rechtslage hingegen haben die Einzelhändler, die Kunden und die Kommunen.

Prominente gerichtliche Untersagungen gab es unlängst in Frankfurt, Darmstadt und Limburg. Die Furcht vor dem rechtlichen und vor allem finanziellen Risiko führt in Städten wie Offenbach oder Bad Soden zu einem vorsorglichen Verzicht dieser Angebote.

Wir sind hingegen der Auffassung, dass wir dringend eine Neuregelung brauchen, die im verfassungsrechtlichen Rahmen den Sonntagsschutz, das Freizeit- und Erholungsinteresse der Bürger, die Wettbewerbschancen den Handels und die Planungssicherheit für die Kommunen vereint.

Eine solche Neuregelung ist ein wichtiger Beitrag, um die Innenstädte in Zeiten des Onlinehandels attraktiv zu gestalten.