VLK-Hessen fordert ausreichende Mittel des Landes für die Kinderbetreuung und die Kindertagesstätten

19.02.2015

Auf der Sitzung von Vorstand und Beirat der VLK-Hessen am 19. Februar 2015 in Fernwald wurde auf Antrag von Bürgermeister Dirk Westedt (Hochheim am Main) folgender Beschluss gefasst:

Die VLK Hessen fordert:

  1. Das Land Hessen soll die Betreuung von Kindern im Grundschulalter im KFA (Kommunaler Finanzausgleich) als Pflichtaufgabe anerkennen und entsprechende Finanzmittel für die Kommunen verpflichtend vorsehen.
  2. Das Land Hessen soll die Pauschalen für die Förderung von Kindern an die Kommunen gemäß § 32 HKJGB (Hessisches Kinderfördergesetz) entsprechend der tatsächlich entstehenden Kosten nochmals anheben.
  3. Der Fachkräftekatalog gemäß § 25b HKJGB ist zu erweitern.

Begründung:

Die Defizite der kommunalen Haushalte Hessens sind in den letzten Jahren maßgeblich durch die Notwendigkeiten in der Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen an Schulen verursacht. Hier muss das Land im Bereich des KFA anerkennen, dass es sich bei der Betreuung um eine Pflichtaufgabe für die Gemeinden handelt und diesen hierfür originäre Mittel zustehen.

Die im Hessichen KiföG festgeschriebenen Pauschalen für die Anhebung der Standards durch das Land haben sich als nicht ausreichend für die Gemeinden erwiesen und müssen dringend nochmals angehoben werden.

Außerdem gibt es immer noch massive Probleme in der Personalbeschaffung, so dass der Fachkräftekatalog dringend erweitert werden muss. Dies war im ersten Entwurf des KiföG ursprünglich so vorgesehen.