VLK-Hessen beschließt Antrag zu Verwaltungsstrukturreform in Hessen
Die VLK-Hessen fasste auf ihrer Landesdelegiertenversammlung am 16. November 2013 folgenden Beschluss einstimmig:
Verwaltungsstrukturreform mit konsequenter Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips, Verlagerung von Landkreisaufgaben auf die kreiszugehörigen Städte und Gemeinden
Antragsteller: Kreisverband Darmstadt-Dieburg
Die Delegiertenversammlung möge beschließen:
Die VLK Hessen fordert den Landesvorstand und die Landtagsfraktion auf, sich für die Durchführung einer Verwaltungsstrukturreform einzusetzen. Diese soll darauf abzielen, in konsequenter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips Aufgaben, die bisher bei den Kreisverwaltungen angesiedelten sind, auf die kreiszugehörigen Städte und Gemeinden zu verlagern. Deren Umlagezahlungen an den Landkreis werden im Gegenzug reduziert.
Die bei der Kreisverwaltung verbleibenden Tätigkeitsbereiche werden auf solche beschränkt, die – gleichbleibend für eine große Anzahl von Kreismitgliedern – aus Kosten- und Effizienzgründen auch zukünftig zentral wahrgenommen werden sollen.
Begründung:
Die vom Gesetzgeber den Kreisverwaltungen übertragenen Aufgaben haben in den vergangenen Jahren zu einer stetigen Vergrößerung und Erweiterung dieser Verwaltungsinstanzen und zu einem drastischen Anstieg deren Finanzbedarfs für Verwaltungsarbeiten geführt.
Dieser Finanzbedarf wird zu einem hohen Prozentsatz durch Umlagezahlungen der Kreismitglieder finanziert. Dennoch weisen zahlreiche Landkreise negative Jahresergebnisse aus.
Es kann zukünftig nicht angehen, dass Städte und Gemeinden mehr als 60% ihrer Steuereinnahmen und über 50% ihrer Deckungsmittel als Umlagen abführen müssen.
Nachteilig wirkt sich zusätzlich aus, dass die Kreisverwaltungen geographisch an einem zentralen Standort angesiedelt sind. Dies erschwert die erforderliche Bürgernähe: Die Kreisverwaltung agiert fernab vom Ort des Bedarfs und Geschehens.
Viele Kommunen sind deshalb auf Grund der örtlichen Erfordernisse dazu übergegangen, Parallelinstitutionen einzurichten und im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu betreiben. Diese liefern fortlaufend den Beweis dafür, dass das öffentliche Interesse und die Betreuung, Beratung und Versorgung der Bürger vor Ort effizienter, kostensparender und wirksamer wahrgenommen werden können.
Hierbei wirkt sich insbesondere aus:
- die Bürgernähe untereinander;
- die nur vor Ort mögliche enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Sozialverbänden, Kirchengemeinden, Schulen, örtlichen Vereinen und ehrenamtlich Tätigen;
- der Bedarf und die Bedürftigkeit der Bürger können vor Ort zeitsparender und wirksamer festgestellt werden, wobei nicht jede Hilfestellung eine Leistung in Geld sein muss.