VLK-Doppik-Seminar am 26. 11. 2011 in Gießen-Kleinlinden

18.11.2011

Die VLK-Hessen veranstaltet das nächste VLK-Doppik-Seminar zum Thema »Erarbeitung von Zielen und Kennzahlen für kommunale Haushalte« am Samstag, den 26. 11. 2011, 10.00–15.30 Uhr, in 35398 Gießen-Kleinlinden, Bürgerhaus, Zum Weiher 33, Tel. (06 41) 2 17 87.

Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Gruppe ist es erforderlich, die Teilnehmerzahl auf 30 zu begrenzen: Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitung und möglichst spätestens bis zum 23. 11. 2011 an unter meudt@fdp.de oder unter Tel. (06 11) 9 99 06-13.

Mit der Umstellung der kommunalen Haushaltsführung auf die doppelte Buchführung (Doppik) hat sich vieles verändert: Es wurde insbesondere eine Flexibilisierung auf der Ausgabenseite eingeführt.

Landauf, landab wird nun von vielen Mandatsträgerinnen und Mandatsträ- gern beklagt, dass die Lesbarkeit des Haushaltsplans und die Steuerungsmög- lichkeit durch die ehrenamtlichen Gemeindevertreter schlechter geworden seien. Dies ist aber nur deshalb so, weil die Verwaltungen bzw. Bürgermeister das neue Haushaltsrecht nicht vollständig umgesetzt haben.

Die bisher beklagten Nachteile wandeln sich zu Vorteilen, wenn der Haus- haltsplan Ziele und Kennzahlen enthält. Die Fraktionen sollten Ziele und Kennzahlen im Rahmen der Haushaltsberatung einfordern.

In einem Seminar zu diesem Thema soll die Sprachfähigkeit erreicht und die liberale Haushaltskompetenz gestärkt werden. Zu Inhalt und Ablauf ist der Einladung eine Anlage beigefügt.

Programm des VLK-Doppik-Seminars – geleitet von Alexander Noll MdL

Im Rahmen des Seminars soll insbesondere der Bereich Kennzahlen näher bearbeitet werden. Dabei sollen an ausgewählten Beispielen Produkte angesehen werden, die den Anforderungen des neuen Haushaltsrechts gerecht werden. Es sollen exemplarisch Kennzahlen erarbeitet werden, womit insbesondere die Steuerungsaufgabe der Kommunalparlamente erfüllt werden kann, und die eine wirksame Kontrolle der Verwaltung bei der Umsetzung der Produktziele ermöglichen. Am Ende wird ein Musterantrag erarbeitet, der diese Haushaltssteuerung in Gang setzt.

Themen

  1. Grundzüge eines wirkungsbezogene Haushaltswesens (kurze Darstellung)
  2. Was ist ein Produkt? (kurze Darstellung)
    1. Produkt
    2. Produktgruppe
    3. Produktbereich
    4. Kurzbeschreibung
    5. Zielgruppe
    6. Ziele und ihre Definition (Schwerpunkt)
  3. Kennzahlen (Schwerpunkt)
    1. Benchmarking (interkommunal, temporär, Zielerreichungsgrad)

      Eine Steuerung des Budgets im Rahmen eines wirkungsbezogenen Haushaltswesens (Outcome, Effektivität) ist nur möglich, wenn Ziele präzise beschrieben sind. Anhand von Kennzahlen muss gemessen werden können, ob und in welchem Umfang im Haushalt gesetzte Ziele erreicht worden sind. Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung oder Kreistag stellen deswegen andere Anforderungen an Kennzahlen als die Verwaltung selbst. Für eine Steuerung des Haushalts durch das Kommunalparlament sind daher einige ausgewählte, auf das wesentliche Ziel bezogene Parameter erforderlich, die schnell und transparent über den vom Parlament gesetzten Zielerreichungsgrad eines Produktes und seiner Leistungen Auskunft geben.
    2. Kostenrechnung (Effizienz, Effektivität)
      Auftrag der Verwaltung ist die Umsetzung der vom Kommunalparlament im Rahmen des Haushalts vorgegebenen Ziele. Dies hat nach geltendem Haushaltsrecht wirtschaftlich zu erfolgen. Instrument dafür ist eine für diese Beurteilung geeignete Kosten- und Leistungsrechnung, die dafür wiederum andere Parameter benötigt als das Kommunalparlament.
  4. Erfolgskontrolle und Berichtswesen
    Die Steuerung des Haushalts erfolgt in der Frage der Umsetzung der im Haushalt vorgegebenen Ziele durch die Verwaltung. Die Steuerung des Haushalts über Ziele erfolgt durch das Kommunalparlament. Für beides sind eine Erfolgskontrolle und ein Berichtswesen erforderlich, die sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Aufgaben von Verwaltung einerseits und Kommunalparlament andererseits orientieren. Das Berichtswesen stellt die unterschiedlichen Kennzahlen in der Zielsetzung und Umsetzung des Haushalts dar und ist damit die Voraussetzung für eine ziel- und kennzahlenorientierte Budgetsteuerung.