VLK-Bundesversammlung fasst Beschluss zu Auswirkungen der massiv steigenden Flüchtlingszahlen

20.09.2014
  1. Die internationale Konfliktlage – insbesondere im Nahen Osten – wird voraussichtlich in diesem Jahr zu einer Zuwanderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen führen, die die Bundesrepublik bisher noch nicht in diesem Umfang erlebt hat. Flüchtlinge und Asylsuchende haben einen Anspruch auf menschenwürdige Unterbringung und Behandlung sowie auf eine zeitnahe Entscheidung über ihren ausländerrechtlichen Status.
  2. Viele Kommunen befinden sich aktuell aufgrund der großen Flüchtlingszahlen am Rande ihrer organisatorischen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Sie müssen immer mehr eigene Finanzmittel einsetzen, dies beeinträchtigt ihre Handlungsfähigkeit.
  3. Die Bewältigung der Flüchtlingsherausforderung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, insoweit ist der Bund aufgefordert, durch ein Sofortprogramm den Kommunen über die Bundesländer die erforderlichen Zusatzkosten auszugleichen.
  4. Im Bundesamt für Migration (Bundesbehörde) führen Personalengpässe dazu, dass die Bearbeitungszeiten für die Ersterfassung von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf mehrere Monate angestiegen sind. Zum Teil werden Flüchtlinge auf die Gemeinden verteilt, ohne dass überhaupt eine Ersterfassung durch das Bundesamt erfolgt ist. Diese überlange Verfahrensdauer hat zur Konsequenz, dass offensichtlich unbegründete Asylbewerber (z.B. aus Serbien) oder solche, die aufgrund ihres Zutritts und Erstantrages in einem anderen EU-Land, dahin zurückzuführen wären, aufgrund des Ablaufes der 6-Monats-Frist dennoch zunächst einen Aufenthaltsanspruch für das gesamte Asyl- und Rechtsmittelverfahren in der Bundesrepublik erlangen. Diese Situation verschärft die Problematik unnötigerweise zusätzlich und führt zu vermeidbaren jahrelangen weiteren Verwaltungs- und Rechtsverfahren.

Der Bund ist daher dringend aufgefordert, kurzfristig diese Personalengpässe (z. B. durch freiwerdende Verwaltungsmitarbeiter anlässlich der Auflösung von Bundeswehrstandorten oder durch die Inanspruchnahme privater Dienstleister) zu beseitigen und eine zeitnahe Ersterfassung sicherzustellen.