VLK-Bundesdelegiertenversammlung will Finanzierung der Eingliederungshilfe langfristig sicherstellen und Kommunen entlasten

08.10.2016

Bundesdelegiertenversammlung der VLK 07./08. Oktober 2016, Hamburg
Beschluss Antrag Nr. 03-16

Finanzierung der Eingliederungshilfe langfristig sicherstellen – Kommunen entlasten

In den politischen Gremien wird z. Zt. das Gesetz zur Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (»Bundesteilhabegesetz«) überarbeitet. In der Novelle soll u. a. der Zugang von Menschen mit Behinderung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt werden.

Leistungsberechtigt sind alle Personen, die dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von solcher Behinderung bedroht sind. Die Eingliederungshilfe hat zum Ziel, »eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern« (§53 Abs. 3 SGB XII).

Da die Anzahl und der Unterstützungsbedarf der Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren signifikant angestiegen sind und die Soziallasten, insbesondere die Eingliederungshilfe, von den Kommunen getragen werden, trägt diese Entwicklung erheblich zu einer weiteren Verschlechterung der Finanzlage vieler Kommunen bei.

Die VLK sieht die Finanzierung und damit Sicherstellung der Interessen behinderter Menschen jedoch nicht als überwiegend kommunale, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Kommunen sind dringend auf die Hilfe des Bundes bei der Finanzierung der Eingliederungshilfe angewiesen. Damit diese finanzielle Hilfe dauerhaft zu einer Entlastung der Kommunen beitragen kann, muss sie wie ihre erwarteten Steigerungen dringend dynamisiert werden.

Daher wird beschlossen:

  1. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, für finanzielle Entlastung der Kommunen zu sorgen, damit diese eine dauerhafte und adäquate Hilfe für Menschen mit Behinderung auch in Zukunft gewährleisten können.
  2. Da die Anzahl der Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe stetig steigt und die Kosten sich in den letzten Jahren massiv erhöht haben, sollen auch die Entlastungen von mindestens 5 Mrd. Euro dynamisierend in Bezug zu den Kosten gestaltet werden.