VLK-Bundesdelegiertenversammlung beschließt Leitantrag zur Inklusion
Beschluss der XXIX. Bundesdelegiertenversammlung der VLK, 18./19. Oktober 2013 in Berlin:
Beteiligung Inklusion vor Ort realisieren
Einleitung
Ein gleichberechtigtes selbstverständliches Miteinander von Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen und unabhängig von Behinderung in Dörfern, Städten und Gemeinden zu ermöglichen, ist Ziel liberaler Kommunalpolitik.
Die Umsetzung der 2009 von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auf verschiedenen politischen Ebenen wurde an der Verwirklichung von mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung bereits gearbeitet. Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vorgelegt und die FDP-Bundestagsfraktion hat in ihrer Bilanz Liberaler Behindertenpolitik gezeigt, welche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in der 17. Wahlperiode erreicht wurden.
Inklusion heißt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Behinderung nicht als Ausschlusskriterium erleben lassen. Freiheit und Selbstbestimmung haben für Liberale einen herausgehobenen Stellenwert.
Wie kann nun das unmittelbare Lebensumfeld von Menschen aussehen und gestaltet werden, damit mehr Teilhabe und mehr Miteinander möglich werden? Ein inklusiver Sozialraum steht für ein barrierefreies Lebensumfeld, das von allen Menschen selbstbestimmt und gleichberechtigt genutzt und gestaltet werden kann. Inklusion ist dabei als Querschnittsaufgabe zu verstehen. Die kommunalen Verwaltungsstrukturen inklusiv auszurichten, ist eine wichtige Aufgabe. Dabei sind kommunale Vorhaben und Prozesse auf ihre inklusionsfördernden und -hemmenden Aspekte zu überprüfen .
Gemeinsam aufwachsen
Das gemeinsame Spielen und Lernen von Anfang an fördert den Umgang mit unterschiedlichen Menschen. In integrativen Kindertageseinrichtungen lernen schon kleine Kinder, dass es normal ist, verschieden zu sein. Integrative Kindertagesstätten sind bei Eltern und Kindern sehr beliebt. Oftmals sind es sogar die Eltern von nicht-behinderten Kindern, die ihr Kind gern in eine integrative Kindertageseinrichtung schicken, weil sie um den besseren Personalschlüssel sowie therapeutisches Know-how wissen und sich für ihr Kind den Erwerb höherer Sozialkompetenz wünschen. Behinderte Kinder profitieren von den vielfältigen Lernerfahrungen und dem Modelllernen in heterogenen Lerngruppen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen der heilpädagogischen Fachkraft, dem Facherzieher für Integration, den Eltern, Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten und dem Sozialpädiatrischen Zentrum sichert die Qualität und fördert die Entwicklung von Kindern mit Behinderungen. Es ist wichtig, dass sich Kommunen durch eine qualitativ gute Kinderbetreuung und vielfältige Angebote als attraktiver Wohnort und Arbeitsumfeld präsentieren.
Gemeinsam die Schule besuchen
Für Liberale ist das Kindeswohl oberste Richtschnur. Dabei hat der Elternwille große Bedeutung. Die FDP spricht sich dafür aus, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam aufwachsen. In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Ein inklusives Bildungssystem soll auf allen Ebenen so verwirklicht werden, dass ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit gelernt werden kann. Das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung ist eine wichtige Vorbereitung auf das Arbeitsleben.
Die Umsetzung der Inklusion im Schulwesen erfordert einen planvollen und durchdachten Veränderungsprozess. Es gilt Qualität vor Tempo! Doch die Realität sieht derzeit anders aus. Statt mit Augenmaß und den notwendigen Ressourcen an diesen Wandel heranzugehen, wird versucht durch Hau-Ruck-Aktionen Inklusion umzusetzen. Inklusion ist aus liberaler Sicht kein Provisorium und genau deshalb braucht es Zeitpläne, Konzepte, örtliche Inklusionspläne. Offene Fragen sind zu klären wie z.B. die Fahrtkostenerstattung. Die Folgen einer ungeplanten Umsetzung sind Überforderungen auf allen Seiten sowie ein Verlust der Unterrichtsqualität insgesamt.
Das inklusive Bildungssystem ist eine Ressourcenfrage. Sonderpädagogen, spezielle Ausstattung (wie bspw. Stehpulte), kleinere Klassen, Fortbildungen für das Personal der Regelschule müssen im ausreichenden Maße bereitgestellt werden. Weder von ihrer sächlichen noch baulichen und vor allem personellen Ausstattung her sind die meisten Schulen gegenwärtig in der Lage, gemeinsamen Unterricht für alle anzubieten. Der Umbau von Schulgebäuden hin zu mehr Barrierefreiheit ist von den Kommunen angesichts ihrer schwierigen Finanzlage kaum zu realisieren. Deswegen fordern wir die Länder auf, Sonderbauprogramme zur Umsetzung der Inklusion an Schulen aufzulegen. Ein Stufenplan zur Erreichung dieses Ziels ist sinnvoll. Dabei ist auch darüber nachzudenken, inwiefern Förderschulen sich zu Regelschulen öffnen können.
Pädagogen von Förderschulen können an Regelschulen flexibel eingesetzt werden. Das erfordert ein hohes Maß an Flexibilität. Zurzeit arbeiten sie oft als „Handlungsreisende in Sachen Inklusion“. Sowohl die „umgekehrte Inklusion“ (Förderschulen öffnen sich für nichtbehinderte Schüler) als auch das Konzept der Verbundschule, bei dem mehrere Schularten organisatorisch verbunden sind, sollten bei der Schulplanung Berücksichtigung finden. Verbundschulen helfen die Schwellen zwischen den Schularten vor allem im ländlichen Raum möglichst niedrig zu halten. Auf diesem Weg hin zu einem inklusiven Bildungssystems sollen Schulträger und Schulen vor Ort erhebliche Entscheidungskompetenzen eingeräumt werden.
Wir Liberale sehen auch für die Zukunft eine Notwendigkeit für den Fortbestand von Förderschulen. Die Regelschule soll für jedes Kind erste Anlaufstelle sein. Stellt sich sonderpädagogischer Förderbedarf heraus, sind Eltern und Lehrpersonal gemeinsam aufgefordert, eine für das Kind optimale Schule zu finden. Behinderungsformen und umfangreicher Förderbedarf sind die Kriterien für die Entscheidung. Eine Strukturdebatte, die auf die Abschaffung der Förderschulen abzielt, versteht Inklusion als Zwang und geht an den derzeitigen Realitäten vorbei. Liberale wenden sich entschieden dagegen, dass die UN-BRK dafür herhalten soll, Förderschulen zu schließen und alle Kinder gemeinsam zu unterrichten. Das ist aus dem Übereinkommen nicht herauszulesen. Schule eignet sich nicht als Experimentierfeld.
Gemeinsam Wohnen
Inklusion, verstanden als selbst verständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Handicap, braucht auch gute Bedingungen beim Wohnen. Der Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum ist ohnehin in einer Gesellschaft mit vielen alten Menschen hoch. Deshalb bringt die Beseitigung bestehender Barrieren für alle Vorteile. Wohngebäude, Wohnumfeld, Infrastruktur und öffentlichen Raum an die Bedürfnisse von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung anzupassen, ist auch für die Stadtentwicklungspolitik eine wichtige Herausforderung. Umfassende Barrierefreiheit ist mehr als stufenfrei und schwellenlos. Es muss auch darum gehen, z.B. sinnesbehinderten Menschen Orientierung zu ermöglichen. Bei Verkehrsampeln mit akustischen Signalen oder großbuchstabiger kontrastreicher Beschilderung ist das bereits der Fall.
Bei Neubauten ist das Kriterium „barrierefrei“ leichter umzusetzen als bei Bestandbauten. Wir Liberale wollen, dass für Menschen mit Behinderung Zugänglichkeit geschaffen wird. Das kann in vielen Fällen auch durch Barriere-Armut erreicht werden. Barrierefreiheit über die Drohung mit Strafzahlungen zu erzwingen, lehnen Liberale ab. Denn oft reicht auch die kostengünstigere Barriere-Armut, um ein selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen bis ins hohe Alter verwirklichen zu können. Ziel muss sein, einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Das wiederum wirkt sich positiv auf unsere Sozial- und Pflegekassen aus.
Bei Förderprogrammen und Städtebaufördermitteln muss dieser Aspekt zukünftig stärker berücksichtigt werden, so auch bei den Förderprogrammen des Bundes und insbesondere in den jährlich neu zwischen Bund und Ländern zu beschließenden Verwaltungsvereinbarungen. Bezuschusst werden sollten Bau- und Wohnformen wie bspw. Pflege-Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser. Das KfW-eigene Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ setzt Anreize zum Um- und Ausbau von Wohnräumen. Dieses Programm kann in der Regel auch im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Umbau genutzt werden. Es wird zu prüfen sein, ob künftig auch eine Zuschussvariante möglich ist. Wohnberatungen für Menschen mit Behinderungen oder Wohnungsbörsen, die den Ansprüchen von Menschen mit Behinderung Rechnung tragen, sind wichtige Maßnahmen. Quartiersmanagement unterstützt durch eine sinnvolle Stadtplanung setzt diese Überlegungen in die Praxis um.
Gemeinsam Freizeit verbringen, Sport treiben, Kultur genießen
Im Freizeit-, Kultur- und Breitensportbereich bieten sich besonders gute Möglichkeiten inklusive Prozesse zu initiieren. Hier dürfen Bund und Länder nicht die Kommune als hauptsächliche Inklusionsgestalter alleine lassen und nur Projekte fördern, sondern müssen eine solide Grundfinanzierung sicherstellen. Offene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendclubs, Abenteuerspielplätze, Freizeitgruppen für Erwachsene, Gruppenreisen, Sportvereine, Pfadfindergruppen, Museen, Kultur- und Kunstprojekte oder Tanzangebote sind gleichermaßen für Menschen mit und ohne Behinderung interessant. Im Vordergrund steht das gemeinsame Erlernen einer Sportart, das Erleben von Natur und Kultur oder das gemeinsame Interesse an einer Freizeitbeschäftigung.
Im Freizeitbereich können manchmal schon kleine Veränderungen Inklusion ermöglichen. Dabei sollte nicht nur an die Öffnung von Vereinen, Freizeitprojekten oder Kulturangeboten für Menschen mit Behinderung gedacht werden. Ebenso sind Einrichtungen und Anbieter für Menschen mit Behinderungen gefragt, ihre Angebote für nichtbehinderte Menschen zu öffnen und im Rahmen der umgekehrten Inklusion offen für alle Bürgerinnen und Bürger zu sein. Wichtig ist es, Vereine, Kulturzentren, Malschulen, Kreativwerkstätten, Museen und viele andere für das Thema Inklusion zu sensibilisieren. Kooperationen zwischen Trägern der Behindertenhilfe und allgemeinen Angeboten ermöglichen einen Wissenstransfer und das Bereitstellen von Ressourcen (Hilfsmitteln).
Der Aufklärung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Vereine, Kirchengemeinden und Projekte müssten die Teilnahme von Menschen mit Behinderung aktiv betreiben, so dass Menschen mit Behinderung diese Angebote auch für sich in Betracht ziehen. Hier ist eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Behindertenbeiräten sinnvoll.
Medizinische Versorgung sicherstellen
Bei der Gesundheitsversorgung spielt die Barrierefreiheit bzw. Zugänglichkeit eine wichtige Rolle. Auf barrierefreie Arztpraxen sollte die Kommune ebenso hinweisen wie auf das bundesweite Hilfetelefon (08000 116 016), das für Frauen mit Behinderung durch barrierefreie Angebote eine wichtige Hilfe darstellt. Denn Frauen mit Behinderungen werden um ein Vielfaches häufiger Opfer von Gewalt als nichtbehinderte Frauen.
Um eine gute ärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderung überall zu garantieren, sind vor allem ländliche Kommunen aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich Ärzte vor Ort ansiedeln. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz hat der Bundesgesundheitsminister die Weichen gestellt, um dem drohenden Ärztemangel auf dem Land entgegen zu wirken.
Um in ländlichen Gebieten die medizinische Versorgung sicher zu stellen wurde beispielsweise in Wolfenbüttel (Niedersachsen) eine rollende Arztpraxis eingerichtet. Bei der Krankenhausbedarfsplanung sind die Länder in der Pflicht, funktionierende Häuser so weiter zu entwickeln, damit sie wirtschaftlich arbeiten können und zugleich die Grundversorgung garantieren können.
Mobilität, Verkehr, Barrierefreiheit
Der Grad an Mobilität ist ein Gradmesser für Teilhabe. Behinderte Menschen müssen sich frei in der Gesellschaft bewegen können. Die Erreichbarkeit von öffentlichen Gebäuden und Plätzen, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, behindertengerechte Rampen, Aufzüge oder visuelle und taktile Leitsysteme sind hier die Stichworte.
Ein barrierearmer Öffentlicher-Personen-Nahverkehr (ÖPNV) macht Menschen mit Behinderungen unabhängiger. Gerade im ländlichen Raum müssen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben weite Strecken mit dem ÖPNV zurückzulegen, um Arztbesuche, Einkäufe und andere Angelegenheiten erledigen zu können. Der Ausbau der Bahnhöfe muss daher vorangebracht werden. Bei Bussen und Straßenbahnen sind erleichterte Einstiegsmöglichkeiten sowie rollstuhlgerechte Abteile eine große Hilfe.Auch bei der Nutzung von Kommunikations- und Informationssystemen sind Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Dabei muss auch an die Bedarfe von sinnesbeeinträchtigten Menschen gedacht werden. Durch den Dialog zwischen dem Behindertenbeirat vor Ort und den Behörden können weitere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erörtert werden. Oft können so schon kleine Änderungen, wie angemessene Ampelschaltungen und die Abflachung von Bordsteinen auf hochfrequentierten Wegen, verwirklicht werden.
Das Entwickeln und Verleihen von Signets (angelehnt an das Signet „Berlin Barriere-frei“), gekoppelt an einen entsprechenden Kriterienkatalog , setzt Anreize. Das Zertifikat „Barrierefrei“, das inzwischen von mehreren Städten verliehen wird, dient als Auszeichnung für Gaststätten, Apotheken, Läden, Kaufhäuser usw., die ein Mindestmaß an Barrierefreiheit und Zugänglichkeit erfüllen.
Gemeinsam politische Verantwortung wahrnehmen
Behörden und politische Entscheidungsebenen müssen umdenken und sich auf Menschen mit Behinderungen einstellen. Das ist ein wechselseitiger Prozess. Denn Menschen mit Behinderungen müssen auch ermutigt werden, sich politisch zu engagieren. Dem geht der Prozess der Information und Meinungsbildung voraus. Vor allem Menschen mit Behinderung und Lernschwierigkeiten brauchen, Informationen in „Leichter Sprache“. Einfache Satzkonstruktionen und Bebilderung können schwieriger Texte für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder so genannten geistigen Behinderungen verständlicher machen. Kommunale Information sollte auch in leichter Sprache erfolgen.
In den jeweiligen Behindertengleichstellungsgesetzen der Länder sind die Belange von Menschen mit Behinderung auf örtlicher Ebene zu wahren. Einbeziehen statt ausgrenzen ist daher zwingend erforderlich. Lokale Aktionspläne, Fachtagungen zum inklusiven Sozialraum und andere Foren zur Entwicklung von Inklusionspotentialen für die Kommune sind sinnvoll. Darüber hinaus gilt es Menschen mit Behinderungen (bspw. vertreten durch den örtliche Behindertenbeirat oder Verbände) rechtzeitig, vor Beschlussfassung, bei Angelegenheiten, die auch sie betreffen, zu beteiligen. Wir fordern die Länder auf, Sonderbauprogramme zur Umsetzung der Inklusion aufzulegen.
Kommunikation barrierefrei ermöglichen
Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert, dass Maßnahmen zu treffen sind, um den Zugang zu Informationen in zugänglichen Formaten sicherzustellen. Das Hauptziel muss sein, alle öffentlich zugänglichen Informations- und Kommunikationssysteme barrierefrei auszurichten. Die Behörden des Bundes gehen mit gutem Beispiel voran. Es wurden bereits Verordnungen nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) formuliert, die den barrierefreien Zugang zu Informationen sicherstellen. Daneben legt die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) barrierefreie Kommunikationsmöglichkeiten fest. Auch in den Ländern gibt es vergleichbare Regelungen (bspw. § 9 und § 10 BGG NRW).
Bei der Gestaltung von Internetseiten der Kommune ist auf die Nutzbarkeit durch Menschen mit Behinderungen zu achten. Die FDP hat sich als Vorreiterin in diesem Bereich erwiesen. Diese Anstrengungen sind auszuweiten. Beteiligungsmöglichkeiten bieten elektronische Partizipationsangebote. Bei all diesen Vorhaben handelt es sich um Maßnahmen, wie sie die UN-Behinderten-rechtskonvention fordert.
Darüber hinaus bietet das Konzept „Design for All“ bzw. „Universal Design“ Anregungen zur barrierefreien Nutzbarkeit (bspw. von Parkscheinautomaten). Neben barrierefreien Medien sind auch Projekte sinnvoll, die Geschäftsleute und andere Akteure für die Belange von Menschen mit kommunikativen Einschränkungen, sensibilisieren. Broschüren, Workshops oder andere Informationsangebote, die Auskunft über den Umgang und Kommunikationsbarrieren geben, sollten zur Verfügung stehen (bspw. Umgang mit demenzerkrankten Menschen).