Verordnung zur Bereitstellung eines Mindestangebotes in der Kinderbetreuung

02.05.2009

Der Weg zur Bereitstellung eines Mindestangebotes an Tageseinrichtungen für Kinder gestaltet sich nach wie vor schwierig, vor allem im Hinblick auf die weitreichenden Vorgaben der geplanten Mindestverordnung zur Kinderbetreuung, die zum 1. September 2009 in Kraft treten soll. (Vergleiche hierzu auch den Beschluss der VLK-Landesversammlung in Großen-Buseck). Allein die Stadt Frankfurt würde 4000 Erzieherinnen benötigen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, der Main-Taunus-Kreis 400.

Es hat hierzu ein Gespräch zwischen dem Hessischen Städtetag und Staatsminister Banzer gegeben. Der Städtetag vertritt im Grunde die VLK-Position. Die stärkste gegenwärtig ins Auge gefasste Verschärfung sieht nur noch zehn statt fünfzehn Kindern in einer Gruppe vor, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Staatsminister Banzer räumte zwar ein, daß dies einen Konnexitätsfall darstellt, das Land ist sich aber offenbar nicht darüber im Klaren, welche Mehrkosten das für das Land bedeutet, nämlich Mehrkosten in einer Größenordnung von 100 Millionen aus originären Landesmitteln. Der Städtetag hat gegenüber dem Staatsminister angeregt, auf einen Zwang zu verzichten und stattdessen die Verordnung als Empfehlung auszugestalten, denn dann besteht kein Konnexitätsfall. Eine Alternative bestünde darin, von seiten des Landes Geld zur Verfügung zu stellen und daraus die Angebotsverbesserung mitzufinanzieren.

Derzeit sind 13 % der anvisierten U3-Betreung erreicht, und bis 35 % ist es noch ein weiter Weg, insbesondere muss kontinuierlich neues Personal eingestellt werden, und das ist schwierig, denn die Ausbildung einer Erzieherin dauert fünf Jahre. Schon allein dadurch ist es schwierig, die Grenze von 35 % zu erreichen.

Ein weiteres Problem ist ein Zielkonflikt in der Koalitionsvereinbarung zwischen der 35-%-Grenze einerseits und der Sicherung von Qualitätsstandards andererseits. Die VLK-Hessen schlägt vor, mit Anreizen zu arbeiten und den Konnexitätsfall umgehen. Für Kommunen, die einen Mindeststandard erreichen, solle es einen Zuschuss vom Land geben. Die Steuerung durch Anreize sei ähnlich wirksam wie eine Lösung, die mit Zwang arbeitet, und die kommunale Selbstverwaltung werde gestärkt.

Das Problem, dass es zuwenige Erziehungskräfte auf dem Arbeitsmarkt gebe, könnte nach dem Vorbild des Main-Taunus-Kreis darin bestehen, dass die Erzieher- und Erzieherinnenausbildung ins duale System aus Berufsschule und betrieblicher Ausbildung übernommen wird.

Ein weiterer Kostenfaktor besteht darin, daß der Tarifvertrag für den Erziehungsbereich gerade neu verhandelt wird, une eine Tariferhöhung droht.