Staatsgerichtshof entscheidet: Konnexitätsprinzip gilt auch für Mindestverordnung für Kindertagesstätten

07.06.2012

Der Hessische Staatsgerichtshof hat am Mittwoch, den 6. Juni 2012 entschieden, dass das Land Hessen seinen Kommunen Mindeststandards für Kindertagesstätten vorschreiben darf.

Im Gegenzug muss das Land jedoch entsprechend dem in der Verfassung verankerten Konnexitätsprinzip allerdings auch für die Kosten aufkommen.