Positionsbestimmung der VLK-Hessen zum Hartz-IV-Gesetz aufgrund der Beratungen im Vorstand und Beirat der VLK-Hessen am 3. März 2004

03.03.2004
  1. Die VLK-Hessen wendet sich entschieden dagegen, dass die von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht entlastet werden, sondern mit ca. 2,7 Milliarden Euro zusätzlich belastet werden.

    Diese Belastung ergibt sich unabhängig von der Inanspruchnahme der eröffneten Optionsregelung bereits für alle Sozialhilfeempfänger daraus, dass die Kommunen in Zukunft für alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger folgende Leistungen übernehmen sollen:

    • Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die
      häusliche Pflege von Angehörigen
    • Schuldnerberatung,
    • psychosoziale Betreuung,
    • Suchtberatung,
    • Leistungen für Unterkunft und Heizung.

    Der Wegfall der Originären Sozialhilfeaufwendungen für
    erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger wird bei weitem überkompensiert durch die o. g. Aufwendungen für nunmehr alle Arbeitslosen-II-Empfänger.

    Es ist aus Sicht der VLK dringend erforderlich, dass noch vor
    Inkrafttreten  des Hartz IV Gesetzes Regelungen getroffen werden, die die
    Mahrbelastungen der Kommunen ausschließen und sicherstellen, dass die wiederholt
    zugesagten Entlastungen tatsächlich erreicht werden.

  2. Die nach Maßgabe der Ergebnisse des
    Vermittlungsausschusses nunmehr eröffnete Optionsregelung, wonach anstelle der
    Bundesagentur für Arbeit die Sozialhilfeträger alle Aufgaben für die
    arbeitsfähigen Personen, die nicht mehr Arbeitslosengeld erhalten, übertragen
    bekommen können, stellt eine weitreichende und mit erheblichen finanziellen
    Auswirkungen verbundene Entscheidung für die betroffenen Gebietskörperschaften
    dar. Derzeit sind insbesondere die finanziellen Rahmenbedingungen für eine
    derartige Entscheidung noch ungeklärt.

    Die VLK fordert daher die Hessische Landesregierung auf, sich
    dafür einzusetzen, dass der Zeitpunkt für eine Entscheidung, ob eine solche
    Optionsregelung wahrgenommen wird, wesentlich gegenüber den bisherigen Plänen
    verlängert wird, damit die kommunalen Gebietskörperschaften und die dafür
    zuständigen Gremien eine ausreichende Beratungsmöglichkeit für diese die
    Landkreise und Städte in den Folgejahren maßgeblich prägende Entscheidung haben.