Kreis Offenbach beschließt Neuordnung der Bewirtschaftung und der baulichen Instandsetzung und -haltung kreiseigener Schulen

08.06.2004

Der Kreistag des Kreises Offenbach hat eine Zusammenarbeit von
öffentlicher Hand und privater Wirtschaft bei der Planung, der Erstellung, der
Finanzierung, dem Betrieb und der Verwertung von bisher durch den Kreis
erbrachter öffentlicher Leistungen beschlossen. Der Kreis tritt lediglich als
Nachfrager von Dienstleistungen auf. Die Dienstleistungen für Schulen werden von
Privaten erbracht und entsprechend durch den Kreis vergütet.

Der Kreis hatte festgestellt, das mit einer Fortsetzung der
Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulen in der bisherigen Art und Qualität
er seiner Verantwortung als Schulträger nicht gerecht wird. Die bauliche
Instandsetzungen der Schulen sowie deren Bewirtschaftung und Instandhaltung muss
künftig Anforderungen genügen, die den gesetzlichen und bildungspolitischen
Notwendigkeiten entsprechen. Es wurden bauliche Standards festgelegt, die den
Sicherheitsbestimmungen gerecht werden und denen moderne Bildungseinrichtungen
entsprechen müssen.

Der Partner verpflichtete sich die Sanierung der Schulen, die
in diesem Paket enthalten sind innerhalb von fünf Jahren vorzunehmen.
Bereits nach drei Jahren werden 60 % der Gebäude und Außenanlagen
saniert sein. Der Partner wird danach die Schulen auf dem erreichtem Niveau bis
zum Ende der Vertragslaufzeit über 15 Jahre instand halten.

Wen Einzelheiten interessieren wende sich bitte an die
FDP-Fraktion des Kreises Offenbach, Fraktionsvorsitzender Rene Rock,
Werner-Hilpert-Str. 1, Dietzenbach