»Kommunen ist von einer Optierung beim Arbeitslosengeld II zu den von Rot-Grün beabsichtigten Bedingungen abzuraten!«
Von Otto Fricke MdB, FDP-Mitglied des deutschen Bundestages
(Berlin) Zu den neuen Entwicklungen bei den laufenden
Beratungen über den Erlass eines Optionsgesetzes, durch welches die Kommunen
ermächtigt werden sollen, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in eigener
Verantwortung zu übernehmen, erklärt der Bundestagsabgeordnete und FDP-Verhandlungsführer Otto Fricke:
Ich kann keine Kommune in Deutschland raten, das
Optionsmodell zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen auszuüben, solange Rot-Grün
keine Rahmenbedingungen für die kommunale ALG II – Trägerschaft vorlegt, die für
die Kommunen akzeptabel wären. Ohne eine Verfassungsänderung zur Absicherung der
Kosten und ohne ein Kündigungsrecht der Kommunen wäre die Wahrnehmung ein
Waterloo.Rot-Grün sieht die Kommunen weiterhin leider nicht als
Partner, sondern bloße Ausführungsgehilfen der BA.Das Projekt Hartz IV kann aber nur dann zum Erfolg werden,
wenn die Kommunen bereit sind, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen möglichst
frei von jeglicher Beeinflussung zu übernehmen. Dies wird aber nur dann der Fall
sein, wenn sie bei ihrer Finanzplanung durch eine eindeutige Bestimmung in der
Verfassung abgesichert werden. Da die Kommunen finanziell schon jetzt am Rande
des Konkurs stehen, könnte eine »Organleihe« nach den Vorstellungen von Rot-Grün
deren vollständigen Bankrott bedeuten.Dies wäre so, als würde der Kapitän eines alten Riesentankers,
nennen wir in »BA«, einem anderen Kapitän eine kleine Nussschale, die weder mit
eigenen Segeln noch mit einem Ruder ausgestattet ist, anbieten und das
großzügige Angebot machen an einer langen Leine, die nicht gekappt werden kann
bei stürmischer See einen Ozean zu überqueren.Im Ergebnis kann also alles andere als eine solide
Verfassungsänderung, die die Finanzbeziehungen zwischen Bund und den Kommunen
direkt regelt, nur als »Alter Wein in neuen Schläuchen« bezeichnet werden.Ich werde mich deshalb verstärkt in den Verhandlungen für eine
Grundgesetzänderung zur Sicherstellung der Finanzausstattung von optierenden
Kommunen einsetzen.
Die VLK empfiehlt den Fraktionen, Anfragen an die
Magistrate zu richten mit der Bitte einen Situationsbericht vorzulegen, in dem
die Konsequenzen dargelegt werden für die kommunalen Finanzen und dem in dem
Bereich der »wirtschaftlichen Sozialhilfe und Heranziehung
Unterhaltspflichtiger« tätigen Personal.