Kommunalpolitisches Rundschreiben von Frau Dr. Birgit Reinemund MdB

23.07.2013

In ihrem kommunalpolitischen Rundschreiben vom April 2013 schreibt die kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Birgit Reinemund

Stand: 23. Juli 2013

Kommunalpolitische Bilanz der christlich-liberalen Koalition

Schon im Koalitionsvertrag haben wir uns klar zu den Kommunen bekannt: »Wir wollen in Deutschland starke Kommunen. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen im Bereich von Demographie, Integration, Umwelt und Wirtschaft. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Wir setzen uns für leistungsfähige Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände ein, um die vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft sicherzustellen.«

Am Ende dieser Legislaturperiode stellt sich nun die Frage: Sind wir diesem Anspruch gerecht geworden? Klare Antwort: Ja! Wir können stolz sein, wie viel wir für die Kommunen erreicht haben.

Am deutlichsten zeigt sich das bei der Betrachtung der Kommunalfinanzen. Finanziell stehen die Kommunen so gut da wie lange nicht. Während die Kommunalhaushalte im Jahr 2009 noch ein Defizit von insgesamt 7,5 Milliarden Euro aufwiesen, erwirtschaften die Kommunen nun Überschüsse: 2013 werden die Kommunen 4 Milliarden Euro mehr einnehmen als ausgeben. In den Jahren 2014 bis 2016 wird der Überschuss weitere 4,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen.

Ursache dieser positiven Entwicklung sind vor allem die kräftig sprudelnden Steuereinnahmen speziell bei der Gewerbesteuer und dem kommunalen Anteil an der Einkommensteuer. Die Gemeinden konnten ihre Steuereinnahmen 2012 weiter deutlich steigern – im Vergleich zu 2009 um rund 18 Prozent. Die aktuelle Steuerschätzung zeigt: Auch für den Zeitraum 2013 bis 2017 dürfen die Kommunen mit kräftigen Steuermehreinnahmen von mindestens 3,5 Prozent pro Jahr rechnen.

Die gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufgrund unserer soliden Finanz- und Wirtschaftspolitik kommt also auch bei den Kommunen an. Die Gesamtlage der Kommunen verbessert sich sichtlich, dennoch ist die Lage einzelner Kommunen nach wie vor schwierig. Auch die Zunahme kommunaler Kassenkredite bereitet Sorgen. Wir bleiben dran.
Doch nicht nur unsere allgemeine Wirtschaftspolitik kam den Städten und Gemeinden zugute. Wir haben eine ganze Reihe von Gesetzen verabschiedet, die die Kommunen konkret und nachhaltig entlasten. Im Einzelnen:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Der Bund übernimmt schrittweise die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Seit 2012 trägt er 45 Prozent der Kosten, ab 2013 75 Prozent und ab 2014 schließlich 100 Prozent. Bis 2016 wird das Entlastungsvolumen auf deutlich über 5 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen. Damit entlasten wir die Kommunen in nie dagewesener Höhe. Bereits als SPD und Grüne 2001 das Gesetz zur Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verabschiedeten, kritisierte die FDP, dass die Kommunen für die neu übertragenen Aufgaben keinen angemessenen finanziellen Ausgleich erhielten. Diesen haben wir nun korrigiert.

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder wird mittlerweile gut angenommen. Wichtig war und ist, dass die Trägerschaft bei den Kommunen liegt und die Hilfe direkt beim Kind ankommt. Der Bund übernimmt die vollen Kosten für dieses Bildungspaket in Höhe von 1,3 Milliarden. Euro. Da der Bund den Kommunen aus verfassungsrechtlichen Gründen dieses Geld nicht direkt zahlen kann, übernimmt er jetzt durchschnittlich 36,4 Prozent der Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger nach dem SGB II. Dieses Geld können die Kommunen auch einsetzen, um beispielsweise mit jährlich 400 Millionen Euro Schulsozialarbeit zu finanzieren, was sie in erheblichem Umfang zusätzlich entlastet.

Eine bundesweite repräsentative Umfrage des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (IGS) zeigt, dass mittlerweile 73 Prozent aller leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen Leistungen in Anspruch (2012: 69 %) nehmen. Am häufigsten wird die Ausstattung mit Schulbedarf in Anspruch genommen (von 61 % der Leistungsberechtigten), gefolgt vom Zuschuss zum Mittagessen (27 %), der Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten (26 %), sowie dem Zuschuss für soziale Teilhabe und der Kostenerstattung für eintägige Ausflüge (jeweils 19 %).

Bundeskinderschutzgesetz

Seit 1. Juli 2012 fördert der Bund Familienhebammen und Netzwerke für frühe Hilfen, um Familien in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und der Gefährdung von Kindern vorzubeugen. Bis 2015 stellt der Bund dafür insgesamt 177 Millionen Euro zusätzlich bereit.

Ausbau der Kinderbetreuung

Um die Schaffung von 30.000 zusätzlichen Krippenplätzen zu ermöglichen, hat Schwarz- Gelb die Fördermittel für den Kita-Ausbau weiter erhöht. Der Bund übernimmt weitere Investitionskosten in Höhe von 580,5 Millionen und beteiligt sich noch stärker als ursprünglich geplant an den Betriebskosten. Fazit: Dank Schwarz-Gelb stellt der Bund allein bis 2014 insgesamt 5,4 Milliarden Euro für den U3-Ausbau zu Verfügung für Investitions- und für Betriebskosten. Ab 2014 unterstützt der Bund den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Millionen Euro.
Zusätzlich haben wir die Erleichterungen für Tagesmütter und -väter bei den Krankenversicherungsbeiträgen auch über 2013 hinaus verlängert. Davon profitieren auch die Kommunen, weil die örtlichen Träger der Jugendhilfe die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge von Tagespflegepersonen erstatten müssen (BT-Drs. 17/12057 [PDF]).

Mit dem Bundesprogramm »Offensive Frühe Chancen« stellt der Bund bis 2014 rund 400 Millionen Euro für Sprachförderunterricht in deutschlandweit 4.000 Schwerpunkt-Kitas zur Verfügung. Einrichtungen, in denen der Förderbedarf besonders groß ist, haben dank dieser Bundesunterstützung die Möglichkeit, eine zusätzliche qualifizierte Fachkraft zur Sprachförderung einzustellen.

Zusätzlich enthält auch das 10-Punkte-Programm zur Förderung der Kindertagesbetreuung Maßnahmen für die Kommunen:

  • So steht den Städten und Gemeinden seit 2013 ein KfW-Förderprogramm zur Verfügung, um den Ausbau und Betrieb der örtlichen Kinderbetreuung zu stemmen. Die KfW stellt hierzu Kredite im Umfang von insgesamt 350 Mio. Euro zur Verfügung, die der Bund durch einen Zinszuschuss unterstützt.
  • Das neue Programm »Anschwung für frühe Chancen« unterstützt Kommunen dabei, den Bedarf an örtlicher Kinderbetreuung zu ermitteln und Lösungen zu finden, wie dieser Bedarf gedeckt werden kann.
  • Den Kommunen kommt weiterhin ein neues Programm zur Festanstellung von Tagespflegepersonen zugute. Üblicherweise sind diese selbstständig – mit allen damit verbundenen Risiken. Das Programm soll ihnen eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung ermöglichen. Der Bund zahlt deshalb für ein Jahr Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent des Arbeitgeberbruttogehalts für die Festanstellung einer Tagespflegeperson. Insgesamt stehen für das »Aktionsprogramm Kindertagespflege« 10 Millionen Euro aus Bundesmitteln und ESF bereit.

Städtebauförderung

Seit 2011 stellt der Bund hierfür konstant jeweils 455 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Maßnahmen unterstützen wir nicht nur finanziell die Kommunen, sondern helfen auch den lokalen Handwerksbetrieben und sichern Arbeitsplätze vor Ort.

Novellierung des Bauplanungsrechts

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung von Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (BT-Drs. 17/11468 [PDF]) haben wir das Bauplanungsrecht umfassend novelliert. Ziel war es vor allem, die Entwicklung der Innenstädte und Ortskerne zu stärken und Ansiedlungen auf der grünen Wiese möglichst zu vermeiden.

Zentrale Inhalte des Gesetzes sind:

  • Der Rückbau von »Schrottimmobilien« ist künftig auch ohne Bebauungsplan möglich und wird somit erleichtert. Die Eigentümer der »Schrottimmobilien« werden an den Kosten des Rückbaus bis zur Höhe der ihnen entstehenden Vermögensvorteile beteiligt.
  • Dass Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten generell zulässig sind, haben wir nun auch im Baurecht klargestellt.
  • Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen, kann nun für unzulässig erklärt werden, um Wohnnutzung oder schutzbedürftige Anlagen (z.B. Kindertagesstätten und Schulen) zu schützen oder um die städtebauliche Funktion eines Gebietes zu erhalten.
  • Für gewerbliche Tierhalteanlagen bzw. »Riesenställe«, für die aufgrund ihrer Größe verpflichtend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, entfällt in Zukunft die automatische Privilegierung zum Bauen im Außenbereich, d.h. es muss eigens ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dadurch soll der ländliche Raum besser geschützt werden.

Konversion

In der Diskussion um die zukünftige Nutzung von Konversionsflächen nach Auflösung von Bundeswehrstandorten und nach Abzug der Alliierten ist der Deutsche Bundestag den Kommunen deutlich entgegen gekommen. Die Kommunen haben jetzt ein Erstzugriffsrecht auf die frei werdenden Militärliegenschaften zum Gutachterwert. Die Städte und Gemeinden müssen so kein Bieterverfahren durchlaufen.

Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Umwandlung der Flächen durch den möglichen Abschluss von Konversionsvereinbarungen und durch den Praxisratgeber »Militärkonversion«.

Beschleunigung und Transparenz von Planungsverfahren

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (BT-Drs. 17/9666 [PDF]) haben wir die Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großprojekten erleichtert. Ziel war es, große Infrastrukturprojekte transparenter zu gestalten und die Bürger früher daran zu beteiligen, bereits vor dem eigentlichen Verwaltungsverfahren und der förmlichen Antragstellung. Die Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Plänen im Internet sorgt nun für größere Transparenz und mehr Beteiligungsmöglichkeiten. Dadurch können Einwände bereits in einem frühen Planungsstadium berücksichtigt werden, so dass Verzögerungen im weiteren Planfeststellungsverfahren besser vermieden werden können. Das wird die Akzeptanz der Projekte bei den Bürgerinnen und Bürgern erhöhen und die Verfahren beschleunigen.

Ländliche Räume

Unsere koalitionsinterne Arbeitsgruppe »Ländliche Räume – Regionale Vielfalt« erarbeitete Handlungsempfehlungen, um die ländlichen Regionen zu unterstützen, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Im Fokus steht die Sicherung der Bildungs- und Verkehrsinfrastruktur im Zuge des demografischen Wandels sowie die Stärkung von Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit in dünn besiedelten Gebieten. Der Abschlussbericht [PDF] mündete in einen Beschluss des Deutschen Bundestages mit 105 Einzelmaßnahmen zur Stärkung der ländlichen Räume (BT-Drs. 17/11654 [PDF]). Aufgegriffen wurden dabei u.a. die Themenfelder Telekommunikations-, Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Arbeit, Landwirtschaft, Tourismus, Gesundheit, Pflege und Baurecht.

Demografischer Wandel

Eine weitere Maßnahme, mit der wir den ländlichen Raum unterstützen, ist das Aktionsprogramm »Regionale Daseinsvorsorge«. 21 Regionen erhalten im Zeitraum von 2011 bis 2014 insgesamt 6,5 Millionen Euro zur Erarbeitung einer Regionalstrategie, die es ihnen ermöglicht, trotz Bevölkerungsrückgang und Alterung Angebote der regionalen Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet auf www.regionale-daseinsvorsorge.de.

E-Government

Die Bundestag verabschiedete im April 2013 das E-Government-Gesetz (BT-Drs. 17/11473 [PDF]). Ziel des Gesetzes ist der Abbau bundesrechtlicher Hindernisse, die eine elektronische Kommunikation der Bürger und Unternehmen mit der Verwaltung erschweren. Konkret bedeutet das: Nicht mehr jedes Formular muss eigenhändig unterschrieben werden, sondern kann über ein sicheres Verfahren elektronisch an die zuständige Behörde versandt werden. Zulässige elektronische Verfahren sind die qualifizierte elektronische Signatur, De-Mail und verschlüsselte Formulare. Da nicht jeder über elektronische Kommunikationsmittel verfügt, handelt es sich um ein zusätzliches Angebot. Für die Kommunen wird das Verwaltungshandeln insgesamt einfacher, schneller, effizienter und kostengünstiger.

Beteiligungsrechte der Kommunen

Wir haben das Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände im Bundestag gestärkt. Künftig müssen die kommunalen Spitzenverbände im federführenden Ausschuss bei allen Gesetzesvorhaben beteiligt werden, bei denen wesentliche Interessen der Kommunen berührt werden. Eine ähnliche Regelung hat auch die Bundesregierung in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien aufgenommen. Eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung des Bundesrates ist leider nicht erfolgt.

Mit dem Umsetzungsgesetz zum Fiskalpakt (BT-Drs. 17/10976 [PDF]) werden die Kommunen in Form eines Beirats auch am Stabilitätsrat beteiligt. Dieser überwacht die Haushalte von Bund und Ländern im Rahmen der Schuldenbremse. Bisher waren die Kommunen nicht eingebunden, obwohl sie von potenziellen Sparmaßnahmen stark betroffen sind. Eine stimmberechtigte Mitgliedschaft der Kommunen im Stabilitätsrat selbst würde dem Grundsatz widersprechen, dass die Kommunen verfassungsrechtlich Teil der Länder sind und ihre Interessen auf Bundesebene von den Ländern wahrgenommen werden.

Der Elektronische Entgeltnachweis

Wir haben den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gestoppt. Im Zuge des ELENA-Verfahrens sollten die Arbeitgeber sensible Arbeitnehmerdaten zur Gehaltsabrechnung, die früher nur auf Papier erfasst wurden, an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung weitergeben. Die kommunalen Spitzenverbände hatten errechnet, dass ELENA die Kommunen mit zusätzlichen 236 Millionen Euro belastet hätte – allein in den Bereichen Arbeitsagenturen, Elterngeld und Wohngeld.

Reform des Fernbusverkehrs

Mit dem Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 17/8233 [PDF]) haben die Kommunen vollen Gestaltungsspielraum bei Planung, Organisation und Durchführung des ÖPNV. Dazu gehört auch die Option, Verkehrsleistungen selbst oder durch kommunale Eigenbetriebe zu erbringen. Von der Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs profitieren Kommunen und mittelständische Busunternehmer gleichermaßen. Sie bringt preisgünstige Fernverkehrsangebote gerade auch in Regionen, die von der Bahn nicht oder unzureichend bedient werden.

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Die FDP war beim Kreislaufwirtschaftsgesetz die treibende Kraft für verbesserten Wettbewerb und mehr Recycling. Die Bundesratsmehrheit wollte mit den Stimmen von Rot-Grün und Schwarz-Rot den privaten Unternehmen den Zugang zum Beispiel zum Altpapiermarkt verwehren. Der gefundene Kompromiss trägt den Belangen der Kommunen Rechnung und lässt dennoch mehr Wettbewerb zu.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Unser Ziel ist es, den Anteil von KWK-Anlagen an der gesamten deutschen Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Um das zu erreichen, haben wir im Frühjahr 2012 den KWK-Zuschuss für neue, moderne KWK-Anlagen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhöht.
Die bisherige deutsche Regelung zur Steuerentlastung von KWK-Anlagen war von der EU-Kommission beihilferechtlich nicht weiter genehmigt worden. Dennoch haben wir bei der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes dafür gesorgt, dass eine steuerliche Entlastung von KWK-Anlagen im Energiesteuergesetz weiterhin möglich ist. Künftig werden alle KWK-Anlagen unter den bisherigen Voraussetzungen eine Steuerentlastung bis auf die Mindeststeuersätze nach der Energiesteuer-Richtlinie erhalten. Eine vollständige Steuerentlastung erhalten solche KWK-Anlagen, die zusätzlich das Hocheffizienzkriterium der KWK-Richtlinie erfüllen. Hiermit setzen wir Impulse für den Ausbau der dezentralen Energieerzeugung. Vor allem kommunale Stadtwerke profitieren hiervon.

Eurobonds

Die Opposition fordert seit Beginn der europäischen Staatsschuldenkrise die Einführung von Eurobonds, also die vollumfängliche Vergemeinschaftung der europäischen Schulden. Abgesehen von den nicht zu übersehenden Risiken für die deutschen Steuerzahler, würden Eurobonds laut einer Studie die Zinsen für kommunale Kredite um zwei bis drei Prozent verteuern. Wir haben das verhindert.

Entflechtungsmittel

Durch die Föderalismusreform I wurden im Jahr 2007 mischfinanzierte Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern abgeschafft. Für die dadurch entfallenen Finanzierungsanteile des Bundes erhalten die Länder bis 2019 jährliche Beiträge aus dem Bundeshaushalt. Diese so genannten Entflechtungsmittel waren bis 2013 festgeschrieben. Für die Zeit zwischen 2014 bis 2019 mussten Bund und Länder noch aushandeln, in welcher Höhe die Zahlungen des Bundes angemessen und erforderlich sind. Nachdem diese Verhandlungen lange von den Ländern blockiert wurden, konnten wir im Zuge der Flut-Aufbauhilfe endlich eine Einigung erzielen: Die Mittel werden von 2014 bis 2019 auf der bisherigen Höhe von jährlich rund 2,6 Milliarden Euro fortgeschrieben.

Diese lange Liste mit Maßnahmen und Gesetzesinitiativen zeigt eindrücklich die kommunalfreundliche Politik dieser Legislatur. Klar ist jedoch auch, dass die Kommunen Gebietskörperschaften der Länder sind. An erster Stelle stehen die Länder in der Verantwortung, für eine angemessene Finanzausstattung ihrer Kommunen zu sorgen. Dennoch hat die christlich-liberale Koalition, wo es möglich und haushaltspolitisch verantwortbar war, die Kommunen entlastet. Das hat die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zur Lage der Kommunen noch einmal eindrucksvoll bestätigt (17/13343 [PDF]).

All die Einzelmaßnahmen entlasten die Kommunen deutlich, dennoch bleibt eine echte Strukturreform der Kommunalfinanzierung weiter notwendig. Leider ist die Gemeindefinanzkommission zwischen Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden ohne weitreichende Verbesserungen auseinander gegangen. Aufgabe der nächsten Legislatur bleibt eine Föderalismusreform III mit grundlegender Neuordnung der Bund-Länder-Finanzverflechtungen und grundgesetzlicher Verankerung eines echten Konnexitätsprinzips nach dem Motto »Wer bestellt, bezahlt«.

Als Fazit lässt sich festhalten: Dies waren vier gute Jahre für die Kommunen! Dies sollten wir im Wahlkampf offensiv vertreten. Es gibt keinen Grund, uns unsere Erfolge kleinreden zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund