Kommunalpolitisches Rundschreiben von Frau Dr. Birgit Reinemund MdB
In ihrem kommunalpolitischen Rundschreiben vom April 2013 schreibt die kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Birgit Reinemund
Berlin, April 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich einige kommunalrelevante Gesetzesänderungen und Informationen für Kommunalpolitiker aus dem ersten Quartal des Jahres 2013 für Sie zusammenfassen:
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts
Das Ehrenamt ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Neben der verdienten Anerkennung, muss das Vereinsleben und die Arbeit der ehrenamtlich Tätigen weit möglichst erleichtert und von Bürokratie entlastet werden. Deshalb freue ich mich besonders, dass der Bundestag am 01.02.2013 das »Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts« verabschiedete und es im März auch den Bundesrat passierte. Die rechtliche Rahmenbedingungen für gemeinnützige Vereine und Stiftungen und für die Ehrenamtlichen selbst werden deutlich verbessert, Bürokratie wird abgebaut, Steuerpauschalen erhöht.
Einige der wichtigsten Änderungen:
- Die Übungsleiterpauschale steigt von 2.100 Euro auf 2.400 Euro.
- Die Ehrenamtspauschale steigt von 500 Euro auf 720 Euro.
- Vereine erhalten künftig eine rechtsverbindliche Bescheinigung, ob ihre Satzung die
Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig erfüllt.- Vereinsmitglieder haften künftig nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Die Erlöse aus Sportveranstaltungen bleiben bis zu einer Höhe von 45.000 Euro steuerfrei.
- Gemeinnützige Vereine und Stiftungen können ihre Mittel zeitlich flexibler verwenden.
- Stiftungen können leichter Geld an andere Stiftungen weitergeben und so z. B. Stiftungsprofessuren einrichten.
Meine Plenarrede zum Ehrenamtspaket können Sie hier herunterladen, den Gesetzestext hier [PDF].
Bauplanungsrechtsnovelle Teil II (Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts):
Zur Beschleunigung der Energiewende ist der energie- und klimapolitische Teil (Teil I) der Bauplanungsrechtsnovelle bereits am 30.07.2011 in Kraft getreten. Der aktuelle Gesetzentwurf (Teil II) befasst sich mit der Stärkung der Innenentwicklung und der Anpassung der Baunutzungsverordnung. Er ermöglicht den Kommunen eine Reduzierung von Flächenverbrauch, den Ausbau von familienfreundlicheren Städten und erleichtert den Rückbau von Schrottimmobilien.
Einige wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfes:
- generelle Zulässigkeil von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten in einer dem Wohngebiet angemessenen Größe auch im Baurecht;
- Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung, so dass die Kommunen in ihren Bebauungsplänen eine gewollte städtebauliche Verdichtung leichter umsetzen können;
- klarstellende Regelung, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten besser steuern zu können;
- Erleichterungen beim gesetzlichen Vorkaufsrecht der Gemeinden;
- Erleichterung des Rückbaus sogenannter Schrottimmobilien.
Mein Kollege Sebastian Körber hat zu dem Gesetzentwurf eine ausführliche Zusammenfassung erstellt, die Sie hier [PDF] abrufen können.
Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen:
Bund und Länder haben sich im Rahmen der Föderalismuskommission I 2005 auf Verfassungsänderungen geeinigt, um Mischfinanzierungen zu reduzieren. Die den Ländern als Kompensation für den Wegfall der einzelnen Mischtatbestände zuzuweisenden Mittel sind nur bis 31. Dezember 2013 der Höhe nach festgeschrieben. Vorgesehen waren damals Bund-Länder-Verhandlungen für 2012. Die Uinder hatten diese jedoch nicht aufgenommen. Um Planungssicherheit für anstehende Investitionen zu gewährleisten, hat der Bund jetzt die Entflechtungsmittel für 2014 auf Höhe der bisher jährlich geleisteten Beträge von 2,6 Milliarden Euro fortgeschrieben. Dringend müssen jetzt die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum Erfolg gebracht werden.
In der Januar-Ausgabe von »das rathaus« habe ich einen ausführlichen Beitrag zum Entflechtungsgesetz veröffentlicht, den Sie hier zum Download finden.
Konzessionsrichtlinie im Wassersektor:
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie, auch Konzessionsrichtlinie, rief gerade bei der künftigen Vergabe von Wasserkonzessionen große Irritationen hervor. Um es klar zu sagen:
- Es wird keine Privatisierung des Wassersektors vorgegeben. Die Kommunen können auch künftig frei entscheiden, ob sie die öffentliche Aufgabe der Wasserversorgung in
eigener Hand gewährleisten, in Verbünden anbieten oder Konzessionen an Private
vergeben.- Wenn Kommunen jedoch entscheiden, Konzessionen privat zu vergeben, müssen
diese in einem transparenten und wettbewerbliehen Verfahren europaweit ausge-
schrieben werden- Problematisch ist die Definition für die „Vergabe an Privat“ bei Beteiligungsgesell-
schaften und kommunalen Zusammenschlüssen. Hier ist eine kommunalfreundliche Klarstellung angekündigt.Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hat ein Argumentationspapier zu dieser Thematik erstellt, das Sie hier [PDF] abrufen können.
Entwicklung der Kommunalfinanzen im Jahr 2012
Ende März hat das Statistische Bundesamt Zahlen zur Lage der Kommunalhaushalte im Jahr 2012 veröffentlicht. Wies die Kassenstatistik 2011 noch ein Defizit fast 2,9 Milliarden Euro auf, erwirtschafteten die Kommunen 2012 in den Flächenländern (ohne Stadtstaaten) einen Überschuss von 906 Millionen Euro. Die baden-württembergischen Kommunen sind dabei bundesweit Spitze: sie nahmen im letzten Jahr 2,1 Milliarden Euro mehr ein als sie ausgaben. Verantwortlich für diese positive Entwicklung sind vor allem die steigende Einnahmen bei der Gewerbesteuer und beim kommunalen EinkommensteueranteiL Bundesweit legten die Steuereinnahmen der Kommunen netto um 6,6 Prozent und in Baden-Württemberg um 9,5 Prozent zu. Unsere wachstums- und kommunalfreundliche Politik wirkt. Das kommt auch bei den Kommunen an.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Ihre
Dr. Birgit Reinemund