Hessischer Städtetag gibt grünes Licht für neues hessisches Kinderförderungsgesetz

01.02.2013

Zum neuen Kinderförderungsgesetz gibt der Hessische Städtetag folgende Pressemitteilung heraus:

Wiesbaden/Brüssel, den 1. Februar 2013

Grünes Licht für Kinderförderungsgesetz

Städte fordern jedoch höheres finanzielles Engagement des Landes

Städte fordern jedoch höheres finanzielles Engagement des Landes
Die Mitglieder von Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages haben anlässlich ihrer ersten Sitzung im Jahr 2013 grundsätzlich ihre Zustimmung zu der Umstellung der Fördersystematik von der platz- auf die kindbezogene Förderung im neuen Kinderförderungsgesetz des Landes erteilt. »Die Zusammenführung aller Fördertatbestände im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) führt zu einer Transparenz und Vereinfachung der Berechnung, die die Städte immer gefordert haben“, sagt der Präsident des Verbandes Oberbürgermeister Gerhard Möller, Fulda. Besonders hebt der Präsident des Weiteren die Möglichkeit der flexiblen Handhabung der Fördermöglichkeiten durch die Städte und Gemeinden hervor: „Damit können die Städte und Gemeinden vor Ort bedarfsgerecht steuern.«

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen bringt weitreichende Änderungen mit sich. So werden die Fördertatbestände für Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Krippen und Kindergärten) zusammengeführt, Grund- und Qualitätspauschalen pro betreutem Kind eingeführt, Fachkraftschlüssel für die Ausfallzeiten Urlaub, Fortbildung und Krankheit gesetzlich festgeschrieben und der Fachkraftschlüssel insoweit erweitert, als dringend gebrauchte Qualifikationen zugelassen werden. Das Gesetz trägt durch die Möglichkeit der Beschäftigung anderer qualifizierter Arbeitskräfte in der Kinderbetreuung der derzeit bestehenden Situation Rechnung, dass der Arbeitsmarkt keine ausreichende Anzahl von speziell ausgebildeten Betreuern hergibt.

Der Präsident des Hessischen Städtetages stellt fest: »Die mit dem Gesetz vorgeschriebenen Standards werden zum weit überwiegenden Teil kommunal finanziert werden. Dies kann keine Zustimmung der Städte und Gemeinden finden. Die im Kinderförderungsgesetz vorgesehenen Pauschalen sind noch nicht optimal. Hier müssen die Verhandlungen mit dem Land Hessen weiter geführt werden. Qualität kostet Geld. Wichtiger jedoch als eine Verbesserung der bestehend hohen Qualität der vorhandenen Betreuungsplätze ist jedoch, dass neue Plätze in ausreichendem Umfang geschaffen werden. Das Kinderförderungsgesetz gibt dafür die Chance.«

Bund und Länder sind sich einig, dass die Kommunen eine Vielzahl von qualitätsvollen Krippenplätzen bauen sollen. Dieser Aufgabe stellen sich die hessischen Städte und Gemeinden erfolgreich. Vor diesem Hintergrund fordert der Hessische Städtetag das Land auf, zur Finanzierung dieser Aufgabe auch im ausreichenden Umfang originäre finanzielle Mittel des Landes bereitzustellen.