FDP-Dringlichkeitsantrag »Neuorganisation der Arbeitsverwaltung«
Anliegenden Antrag der FDP im Kreistag Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis und der
Bitte, dieses Thema gegebenenfalls für ihre Arbeit vor Ort zu verwenden:
FDP-Fraktion im Kreistag Darmstadt-Dieburg
FDP-Dringlichkeitsantrag »Neuorganisation der Arbeitsverwaltung«
Der Kreistag möge beschließen:
- Der Kreisausschuss wird aufgefordert, sich unverzüglich
und mit Nachdruck bei der Bundesregierung, der hessischen Landesregierung und
den kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass das erfolgreiche
Optionsmodell der 69 Kreise und Kommunen, die – wie der Landkreis
Darmstadt-Dieburg – die Verantwortung für die Arbeitsvermittlung übernommen
haben, Grundlage der Neuorganisation der Arbeitsverwaltung wird, die das
Bundesarbeitsministerium nach Presseberichten kurzfristig vorlegen will. Dabei
müssen Fragen der strikten Anwendung des Konnexitätsprinzigs beachtet werden,
wonach auf die Kommunen keine zusätzlichen Kosten zukommen.
- Der Landkreis Darmstadt-Dieburg lehnt die nach
Presseberichten vom Bundesarbeitsministerium jetzt eilig angestrebte
Organisationsform sog. kooperativer Jobcenter ab, in denen sich künftig Kommunen
und Arbeitsagenturen zur Zusammenarbeit verpflichten und als »eigenständige
verantwortliche Geschäftseinheiten der Agentur für Arbeit vor Ort« geführt
werden sollen.Begründung:
Die komplizierte Mischverwaltung für Hartz-IV-Empfänger hat
das Bundesverfassungsgericht im November 2007 für verfassungswidrig erklärt.
Deshalb ist eine Neuorganisation der »Arbeitsgemeinschaften« erforderlich, in
denen Mitarbeiter kommunaler Sozialämter und von Arbeitsagenturen die
Hartz-IV-Empfänger gemeinsam betreuen.Mehr als die Hälfte der 353 Städte und Landkreise, in denen
Sozial- und Arbeitsämter in einer Mischverwaltung zusammenarbeiten, sind mit
deren Arbeit unzufrieden.Dagegen würden sich alle 69 Kreise und Kommunen erneut für
eine kommunale Arbeitsmarktverwaltung in Alleinverantwortung entscheiden, wie
sie sich im Modellversuch bundesweit bewährt hat: Es hat eindeutig gezeigt, dass
Langzeitarbeitslose in kommunaler Alleinverantwortung besser betreut werden.Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wendet sich deshalb
entschieden gegen die Beendigung der kommunalen Arbeitsvermittlung. Er verlangt
vielmehr, dass die bisherigen verfassungswidrigen Mischverwaltungen in kommunale
Eigenregie nach dem Modellprojekt der 69 kommunalen Gebietskörperschaften in
Eigenregie überführt werden.
gez.: K-J. Hoffie
fdRKlaus-Jürgen Hoffie
Dr. Albrecht Achilles