FDP-Antrag zur Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau in der Regionalversammlung Südhessen angenommen

03.02.2007

Antrag der FDP-Fraktion in der Regionalversammlung Südhessen

In der Sitzung der Regionalversammlung Südhessen am 2. 2. 2007 wurde
nachstehender Antrag der FDP-Fraktion in der Regionalversammlung Südhessen mit
den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
angenommen:

Rechtsvereinfachung – Bürokratieabbau

Die RVS fordert nachdrücklich den Hessischen Landtag und die Hessische
Landesregierung, den Bund und die Organe der Europäischen Union (EU) auf,
konsequent für eine Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau einzutreten. Die
Entscheidungsprozesse müssen transparenter werden und für die öffentliche
Verwaltung sowie für die Wirtschaft zu Kostenersparnissen führen.

Begründung:

Die gesetzlichen Vorschriften zur Regelung von Bauen und Planen haben in der
Vergangenheit erheblich zugenommen. Der Handlungsspielraum der kommunalen
Selbstverwaltung ist durch diese Entwicklung immer stärker eingeschränkt und
führt zur Abhängigkeit und Verantwortungsverlust. Die Beratungen über den zu
verabschiedenden Regionalplan und den Regionalen Flächennutzungsplan unterliegen
damit gesetzlichen Vorgaben. Sie blockieren angestrebte Vereinfachungen und den
Bürokratieabbau.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP und CDU in der Regionalversammlung Südhessen

Nachstehender Antrag der Fraktionen CDU und FDP wurden in der Sitzung am
02.02.2007 angenommen.

Aufstellung des Regionalplanes Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplan
hier: Ausweisung von Vorrangsflächen für die Windenergienutzung

als Grundlage für den Beschluss der Regionalversammlung zur Offenlage des
Regionalplanes.

I. Die Planungsregion Südhessen ist grundsätzlich kein idealer Raum für die
Windenergienutzung. Dies liegt nicht nur an der im Bundesvergleich geringen
Windhöffigkeit sondern vor allem an der regionalplanerischen Situation des stark
belasteten Verdichtungsraumes einerseits und der deshalb außerhalb des
Kerngebietes besonders schützenwerten Natur- und Erholungslandschaft
andererseits. Die Entscheidung über die Ausweisung jedes einzelnen Standortes
muss daher besonders gründlich abgewogen werden und mit den besonderen
regionalplanerischen Anforderungen im Einklang stehen, die sich im Ballungsraum
Frankfurt/Rhein-Main stellen.

II. Die Regionalversammlung unterstreicht daher ausdrücklich die Bedeutung
des bereits am 29.04.2005 beschlossenen Zieles, für Windkraftanlagen
"Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung« festzusetzen. Denn nur auf diese Weise
kann sichergestellt werden, dass sich aus § 35 BauGB kein ungesteuerter
"Wildwuchs« von Windkraftanlagen ergibt. Dabei ist allerdings auch die
Entscheidung des Gesetzgebers, Windenergie im Außenbereich zu privilegieren (§
35 Abs. 1 Br. 6 BauGB) zu beachte und die Windenergienutzung im Plangebiet in
substanzieller Weise Raum zu schaffen. Auch deshalb ist es ein vorrangiges Ziel
der Regionalversammlung, im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes – im
Interesse aller Kommunen der Region, aber auch im Interesse der Antragsteller
von Windkraftanlagen – Rechtsicherheit herzustellen.

III. Das Ziel, Windkraftanlegen in Südhessen in Windparks zu konzentrieren,
wird ebenso unterstrichen. Das bislang erkennbare systematische und
nachvollziehbare Vorgehen der Verwaltungen des Planungsverbandes sowie des
Regierungspräsidiums bei der Auswahl der Flächen wird anerkannt.

IV. Bei den weiteren Prüfungsschritten (insbesondere der noch ausstehenden
Einzelfallprüfung hinsichtlich der Kriterien Landschaftsschutzgebiet und
Naturpark sind die folgenden Grundsätze zu beachten:

  • Naturparks und der Unesco-Geopark Bergstraße/Odenwald sind – wie das
    bereits ausgeschlossene Unesco-Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal –
    grundsätzlich als Vorrangstandorte für Windkraftanlegen ungeeignet und dind
    daher auszuschließen.
  • Standorte, die besonders schutzbedürftige Sichtbeziehungen von
    Fernwanderwegen und touristischen Radwanderwegen beeinträchtigen oder die Sicht
    auf kulturhistorisch besonders bedeutsame Bauwerke als Teil der Kulturlandschaft
    stören, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

V. Die Regionalversammlung versichert, dass sie die sich im Rahmen der
Offenlage ergebenden Argumente betroffener Gemeinden, insbesondere vor dem
Hintergrund der in Ziffer IV aufgestellten Grundsätze, intensiv abwägen und
angemessen berücksichtigen wird, Dabei sind allerdings auch die Argumente der
Betreiber von Windkraftanlegen zu beachten.

VI. Die Regionalversammlung beauftragt das Regierungspräsidium als
Geschäftsstelle der Regionalversammlung, in regelmäßigen Zeitabständen zu
berichten, an welchen Standorten aufgrund der noch ausstehenden
Einzelfallbewertungen, der Stellungnahmen der Gemeinden oder Dritter fachlich an
der Ausweisung von Windkraftstandorten nicht mehr festgehalten werden kann.

Zu Einzelheiten der beiden Anträge bitte ich direkt Kontakt aufzunehmen
mit der FDP-Fraktion in der Regionalversammlung: email: fdp-rpvt-online.de