Einigung zwischen Land und Kommunen über Ausgleichszahlungen für Kindertagesstätten
Pressemitteilung des Hessischen Städtagees
27. November 2012
Land und Kommunen einigen sich über
finanziellen Ausgleich für die Mindestverordnung in KitasMinisterpräsident Bouffier, Finanzminister Dr. Schäfer, Sozialminister Grüttner und die Präsidenten der Kommunalen Spitzenverbände unterzeichnen Rahmenvereinbarung
Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Eckpunkte eines finanziellen Ausgleichs für die bei den Kommunen entstehenden Mehrkosten durch die Verbesserung der Betreuungsstandards in der frühkindlichen Bildung aufgrund der Mindestverordnung geeinigt. Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier, Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, Sozialminister Stefan Grüttner sowie je zwei Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände unterzeichneten heute im Hessischen Landtag in Wiesbaden eine entsprechende Rahmenvereinbarung. Hintergrund für die finanzielle Neuordnung war ein Urteil des Staatsgerichtshofs vom 6. Juni 2012, nach dem das Land neue Standards für die Betreuung erlassen dürfe, den Kommunen dafür aber einen finanziellen Ausgleich erstatten müsse. Ministerpräsident Volker Bouffier lobte die Einigung, die die berechtigten Interessen aller Beteiligten berücksichtige: »Zum ersten für unsere politische Schwerpunktsetzung im Bereich der Kinderförderung und Betreuung, zum zweiten für die Städte und Gemeinden, denen laut Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs eine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Mindestverordnung zusteht und nicht zuletzt für die finanziellen Rahmenbedingungen, innerhalb derer wir die entstehenden Mehrkosten stemmen werden.«
Die Einigung sieht vor, dass das Land für den Zeitraum vom 1. September 2009 bis zum 31. Dezember 2018 insgesamt 875,7 Mio. Euro als konnexitätsgerechten Ausgleich an die Kommunen und die Träger von Kindertageseinrichtungen zahlt. Von diesem Betrag hat das Land 218,2 Mio. Euro bereits veranschlagt. Darüber hinaus wird das Land 70 Mio. Euro als Abschlagszahlung 2013 direkt an die hessischen Kommunen auszahlen. Hinzu kommen 117,5 Mio. Euro jährlich für die Jahre 2014 bis 2018, die das Land im Rahmen eines neuen Hessischen Kinderförderungsgesetzes über sogenannte Grundpauschalen kindbezogen zur Verfügung stellen wird.
»Durch diesen Kompromiss wird das Konnexitätsprinzip der Hessischen Verfassung mit Leben gefüllt«, stellte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer fest. Vertreter von Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden hatten seit dem Jahr 2010 – also bereits vor dem Urteil des Staatsgerichtshofs – intensive Gespräche über einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich für die den Kommunen entstandenen Mehrbedarfe aufgrund der Mindestverordnung geführt. »Aufgrund dieser konstruktiven Gespräche waren beide Seiten in der Lage, das Urteil des Staatsgerichtshofs im Sinne einer für beide Seiten und vor allem für die Kinder und Familien in Hessen zukunftsgewandten Lösung umzusetzen. Die Einigung zeigt einmal mehr, dass sich Land und Kommunen ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst sind und sich hier als Partner sehen.«
Die Hessische Landesregierung setzt sich gemeinsam mit den freien Trägern und den Kommunen für eine individuelle Förderung der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft ein. »Frühkindliche Bildung in Betreuungseinrichtungen erhält dabei eine immer größere Bedeutung für die Zukunft der Kinder«, erklärte Sozialminister Stefan Grüttner. »Kinder sind unsere Zukunft. Es muss unser aller Ziel sein, ihnen die bestmöglichen Startchancen zu geben. Eine gute Kinderbetreuung leistet dazu einen wichtigen Beitrag.« Die Hessische Landesregierung messe der Familienpolitik und insbesondere der Bildung, Erziehung und Betreuung der Jüngsten in der Gesellschaft eine große Bedeutung zu. »Wir sind hier auf eine gute Zusammenarbeit von Land und Kommunen angewiesen«, betonte Grüttner. »Hessen – und damit meine ich alle verantwortlich Handelnden und alle Bürgerinnen und Bürger – hat Familiensinn. Das zu zeigen, erfordert immer wieder Anstrengungen von allen Seiten.«
»Monatelange Verhandlungen sind zu einem guten Ende gebracht!« Das ist das Fazit von Paul Weimann, Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB). »Die Kommunen bekommen jetzt das Geld, das sie für die erforderliche Kinderbetreuung dringend benötigen. Bund und Land bleiben aber gefordert: Bildung, Betreuung und Erziehung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, an denen sich alle beteiligen müssen. Die Kommunen sind hier stark in Vorleistung getreten, und die Vereinbarung ist nur ein erster, aber sehr wichtiger Schritt.« Sehr zu begrüßen ist aus Sicht der kreisangehörigen Kommunen eine spezielle Förderung für kleine Kitas. Diese Forderung hatte der HSGB erhoben, um die Trägervielfalt und die ortsnahe Betreuung gerade im ländlichen Raum sicherzustellen.
Der Präsident des Hessischen Städtetages, Gerhard Möller aus Fulda, kommentiert das Ergebnis wie folgt: »Der lange Kampf unseres Verbandes, beginnend mit der Klage vor dem Staatsgerichtshof, hat sich gelohnt. Das Ergebnis nach intensiven Verhandlungen zur Höhe der Ausgleichsleistungen des Landes endete zwar in einem Kompromiss. Wir haben aber im Kern kommunalen Interessen nachhaltig zum Erfolg verholfen. Zudem besteht jetzt weit mehr Verlässlichkeit in unseren Belangen der Konnexität, also bei Aufgabenübertragungen und Standarderhöhungen des Landes zu Lasten der Kommunen.«Robert Becker, Vizepräsident des Hessischen Landkreistags, sagte für seinen Verband: »Der Hessische Landkreistag begrüßt, dass mit der jetzt unterzeichneten Rahmenvereinbarung endlich Klarheit über die Finanzierung der vom Land gesetzten Standards in der Kinderbetreuung in Hessen geschaffen wurde. Zugleich legt die Vereinbarung auch ein Fundament für die kommenden Jahre, indem im anstehenden hessischen Kinderförderungsgesetz die Konnexitätspflicht des Landes Berücksichtigung findet. Auch in die weiteren zum KiföG zu führenden Gespräche wird sich der Landkreistag intensiv einbringen, um aus der Sicht der örtlichen Träger der Jugendhilfe die Fortentwicklung der Kinderbetreuung in Hessen fachlich mit zu gestalten.«
Mindestverordnung wird 2014 durch Hessisches Kinderförderungsgesetz abgelöst
Gegenstand des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 6. Juni 2012 waren die Mehrbelastungen der Kommunen aufgrund der sogenannten Mindestverordnung. Die Mindestverordnung regelt die Mindestanforderungen zur Gewährleistung des Kindeswohls in Kindertageseinrichtungen insbesondere in Bezug auf Personalbesetzung, Gruppengröße und Qualifikation von Fachkräften. Nach der zum 1. September 2009 geänderten Mindestverordnung müssen – mit Übergangsfristen – in jeder Kindergartengruppe in Hessen mit 1,75 statt zuvor 1,5 Fachkräfte personell besetzt sein. In Krippengruppen für Kinder unter drei Jahren hat sich der vorgeschriebene sogenannte Mindestfachkraftschlüssel von 1,5 auf 2 Fachkräfte erhöht und die maximal zulässige Gruppengröße wurde auf zehn Plätze reduziert.
Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände haben darüber hinaus bekräftigt, dass zum 1. Januar 2014 ein Hessisches Kinderförderungsgesetz in Kraft treten soll, mit dem die Fördertatbestände vereinheitlicht und die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung unter Aufrechterhaltung der Qualität flexibilisiert werden. Unter anderem erfolgt eine Umstellung der derzeitigen gruppenbezogenen auf eine kindbezogene Betrachtung mit der Folge gesteigerter Flexibilität der Einrichtungen.