Diskussion über Gewerbesteuerspitzabrechnung

10.05.2009

Die Pläne der Landesregierung zur Gewerbesteuerspitzabrechnung stoßen auf verfassungsrechtliche Probleme nach dem Grundgesetz, und es ist nicht möglich, daß das Land eine zustäzliche Gewerbesteuerumlage auf Landesebene einführt: Es gibt hierzu bereits ein Gutachten vom Städtetag, und es ist sicher, dass gegen ein solches Landesgesetz geklagt werden würde.

Vor diesem Hintergrund ist eine Lösung eher durch eine Sturkturreform des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) zu erwarten, eine Mediatorengruppe wird voraussichtlich im Herbst einen Bericht vorlegen, das ist allerdings zu spät, um den kommunalen Finanzausgleich bereits für 2010 neu auszugestalten. Es zeichnet sich ab, dass in Zukunft der Zentralitätsfaktor stärker gewichtet werden soll, nicht mehr die Einwohnrzahl, eine solche Regelung liefe aber zulasten von Südhessen. Vor 2012 ist nach dem gegenwärtigen Stand nicht mit einer Strukturreform des KFA zu rechnen.