Breitband-Initiative
Beschluss der VLK-Bundesdelegiertenversammlung am 5. und 6. September 2008 in Ingolstadt
Die VLK fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die folgende Regelung im Telekommunikationsgesetz (TKG) zu ergänzen und den §78 TKG entsprechend anzupassen:
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Telekommunikationsdienstleistungen als Universaldienstleistungen zu bestimmen. Die Bestimmung der Universaldienstleistungen ist der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung nachfragegerecht anzupassen.
Eine geeignete Maßnahme könnte sein, bei der zukünftigen Vergabe von Lizenzen an Telekommunikationsunternehmen diese mit der Versorgung von Breitbandlizenzen im ländlichen Raum zu verbinden. Die Bundestagsfraktion wird um einen entsprechenden Antrag gebeten.
Die VLK fordert die bayerische Staatsregierung und die anderen Landesregierungen auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit auch außerhalb der Ballungsgebiete, im ländlichen Raum, eine flächendeckende Versorgung mit Möglichkeiten zur Breitbandkommunikation sichergestellt wird.