Antragsfrist für Konjunkturprogramm des Landes Hessen am 30. April 2009 abgelaufen

01.05.2009

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Darlehen aus dem Konjunkturprogramm des Landes Hessen ist am 30. April 2009 abgelaufen. Das Land hat eine relativ unbürokratische Abwicklung angekündigt.

Die durch das Landesprogramm geförderten Maßnahmen müssen bis Ende 2009 begonnen sein, maßgeblich ist das Datum der Auftragserteilung. Wegen der kurzen Frist bis Ende 2009 für die Auftragserteilung ist absehbar, daß viele ursprünglich für 2009 geplante Projekte gestreckt oder verlagert werden, weil die Kapazitäten in den Bauämtern und Planungsbüros nicht ausreichen.

Die Darlehenstilgung trägt das Land zu fünf Sechsteln, die Darlehensnehmer tragen ein Sechstel. Die Zinsen werden über den kommunalen Finanzausgleich (KFA) bezahlt. Es ist zu erwarten, daß die Zinsleistungen erst ab 2011 spürbar anfallen werden. Wegen der Bezahlung der Zinsen aus dem KFA ist damit zu rechnen, dass mitunter bestimmte Kommunen stark schlechter gestellt werden, etwa die Stadt Offenbach. Die VLK-Hessen will das Thema im Herbst aufgreifen.