Änderungen durch das Hessische Kinderförderungsgesetz ab 2014

14.12.2012

In einem Rundschreiben informiert René Rock MdL, sozial-, gesundheits- und energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, über das künftige hessische Kinderförderungsgesetz:

Wiesbaden, 14.12.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
In dem von den Fraktionen von CDU und FDP vorgelegten hessischen Kinderförderungsgesetz werden die bisher getrennt geführten Titel der Kinderbetreuung zusammengefasst. Darüber hinaus gibt das Land Hessen jährlich 117,5 Mio. Euro mehr für die Kinderbetreuung aus. Durch das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) werden ab 2014 jährlich 424,5 Mio. Euro in die Zukunft unserer Kinder investiert. Damit nimmt die Kinderbetreuung mit 868 Mio. Euro im Doppelhaushalt auch im Etat des Hessischen Sozialministeriums eine entscheidende Rolle ein.

Kindbezogene Förderung

Im jetzigen Entwurf des Kinderförderungsgesetzes soll die gruppen- bezogene Förderung durch eine kindbezogene Förderung ersetzt werden. Die FDP setzt sich seit Jahren für die kindbezogene Förderung ein. Denn die derzeitige Zuweisung der Mittel führt dazu, dass in etntgen Kindertageseinrichtungen leere Plätze gefördert werden. Wir werden zukünftig nicht in leere Plätze investieren, sondern nur dort Geld hingeben, wo die Kinder tatsächlich betreut werden. Das Geld folgt den Kindern. Ziel ist es, dass die Träger ihre Angebote mehr am Bedarf von Eltern und Kindern in Hessen ausrichten.

Stärkung der Rechte der Eltern

Eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Eltern in den Kitas ist der FDP sehr wichtig. Die Eltern haben zukünftig ein Anhörungsrecht bei allen wesentlichen pädagogischen Fragen, aber auch bei organisatorischen Fragen, wie Öffnungszeiten, Aufnahmekriterien und Beitragsgestaltung. Dadurch soll die Kooperation zwischen den Eltern und den Kindertagesstätten gefördert werden. Die stärkere Beteiligung der Eltern wirkt auch qualitätssichernd. Die Eltern erhalten zudem durch die kindbezogene Förderung die Möglichkeit, direkter auf die Gestaltung der pädagogischen und organisatorischen Konzeption einzuwirken, da jedes Kind mehr finanzielle Mittel für die Einrichtung bedeutet.

Kindertageseinrichtungen sind Orte der frühkindlichen Bildung

Mit der Qualitätspauschale im hessischen Kinderförderungsgesetz werden die Einrichtungen gefördert, die ihr pädagogisches Konzept auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplans erstellt haben sowie bereits Erzieherinnen weiterqualifiziert haben. Mit dieser neuen Förderung setzen wir Anreize für eine Arbeit nach dem Bildungs- und Erziehungsplan in hessischen Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus erhalten Einrichtungen eine Fachberatung zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans in ihrer Kindertageseinrichtung. Eine zusätzliche Maßnahme für die Qualität in hessischen Kindertagesstätten ist das qualifizierende Schulvorbereitungsjahr, das eine bessere Verzahnung zwischen Kindergarten und Grundschule gewährleistet. Die FDP setzt sich für einen kontinuierlichen Ausbau des Schulvorbereitungsjahrs in Hessen ein.

Pauschale nach sozialen Indikatoren

Tageseinrichtungen, die einen besonderen Bedarf für Förderung haben, da sie einen hohen Anteil von Kindern betreuen, in deren Familien überwiegend nicht deutsch gesprochen wird oder die eine Übernahme der Kosten- und Teilnahmebeiträge durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe erhalten, werden durch die Pauschale für Schwerpunktkitas zusätzlich gefördert. Mit den Landesmitteln sollen in diesen Einrichtungen Sprachförderung, Förderung der Gesundheit sowie die Förderung sozialer, kultureller und interkultureller Kompetenzen verstärkt gefördert werden. Natürlich können die Mittel auch für bereits bestehende Integrations- konzepte in den Kitas verwendet werden.

Kleinkita-Pausehale

Einen leichten Bruch in der Fördersystematik der kindbezogenen Förderung ist die sogenannte Kleinkita-Pauschale. Denn eingruppige Einrichtungen erhalten über die Grundpauschale eine weitere Pauschale, da sie einen erhöhten organisatorischen Aufwand haben. Somit wird die Versorgung in meist ländlichen Gebieten weiterhin gewährleistet. Zusätzlich wird einer Benachteiligung kleiner Einrichtungen wegen der Einführung der kindbezogenen Grundpauschale entgegengewirkt.

Fachkräftemangel im Bereich der Erzieher

Im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes wird der Fachkräftekatalog für weitere Berufe geöffnet, so dass wir eine breitere Aufstellung für die Lösung des Erziehermangels in Hessen haben werden. Die Regelung in § 25 b sieht bei diesen Kräften eine zeitnahe Weiterbildung und eine Zustimmung der öffentlichen Jugendhilfe vor. Die Jugendämter entscheiden im Einzelfall über die Einhaltung der Qualitätsstandards. Die im Anerkennungsjahr befindlichen Erzieher können anteilig angerechnet werden und die Fachkraft bei ihrer Arbeit unterstützen. Natürlich ersetzen diese keine Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, sondern ergänzen das Team.

Flexibilität und Gestaltungsspielräume

Das Hessische Kinderförderungsgesetz sieht eine flexiblere Gruppenzusam- mensetzung vor, was den Gestaltungsspielraum der Träger vergrößert. Gerade kleinen Kindertageseinrichtungen kommt zusätzlich zu dieser Flexibilität die sogenannte Kleinkita-Pausehaie zugute. Die Gruppengrößen orientieren sich an den bisherigen Standards von 10–12 Kindern bei Krippen und 25 Kindern bei Kindertagesstätten. Durch die Feststellung des Fachkräftebedarfs nach der genauen Zusammensetzung der Gruppe ist sichergestellt, dass es zu keiner Verschlechterung der Betreuungsqualität kommt.

Inklusion und Schwerpunktkitas

Im Hessischen Kinderförderungsgesetz werden auch die Belange der Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Der Gesetzesentwurf erweitert die Themen, mit denen sich der Landesjugendhilfeausschuss befassen soll, um die durch die UN-Behindertenkonvention festgelegten Maßgaben. Darüber hinaus wird gesetzlich geregelt, dass die Kosten für die Kommunikation von Eltern mit einer Hör- oder Sprachbehinderung und der Tageseinrichtung getragen werden. Auch die Förderung für die Integration von Kindern mit Behinderung wurde im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes auf 2340 € pro Kind erhöht. Wir gehen davon aus, dass die kommunalen Spitzenverbände die in der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz getroffenen Vereinbarungen zur Integration von Kindern mit Behinderung auf dem hohen Niveau weiterführen.

Ausbau der U3 Betreuungsplätze

Auch wenn bei allen Überlegungen der Landesregierung die Qualität im Vordergrund steht, so brauchen wir gerade im Bereich der U3 Betreuung auch einen quantitativen Ausbau. Im Rahmen der U3- Betreuung wird Hessen weitere 100 Mio. Euro für den Ausbau von Krippenplätzen investieren, so dass wir eine durchschnittliche Versorgungsquote in Hessen von etwa 39% erreichen. Dies bedeutet aber, dass es sich um einen Durchschnittswert handelt und wir in Ballungsgebieten durchaus eine deutlich höhere Quote erreichen, da dort der Bedarf an einer Betreuung für Kinder unter drei Jahren am größten ist.

Qualifizierendes Schulvorbereitungsjahr

Die Grundlage für den Erfolg in der Bildung wird bereits im Kindergartenalter gelegt. Daher ist es für uns Liberale wichtig, bereits frühzeitig Defiziten entgegenzuwirken. Wichtigstes Grundfundament ist dabei die Beherrschung der deutschen Sprache, denn diese ist grundlegend für das spätere Verständnis des Unterrichtes in der Schule. Im qualifizierenden Schulvorbereitungsjahr werden Kinder, die noch zwei Jahre vor der Einschulung im Kindergarten verbringen nicht nur auf die Schule, sondern auch auf das Leben vorbereitet. Grundlage der Arbeit mit den Kindern ist das jeweilige Potenzial, die Stärken und Kompetenzen jedes einzelnen Kindes.

Bei der FDP Hessen und der FDP-Landtagsfraktion steht die Qualität in hessischen Kindertagesstätten im Vordergrund. Dabei geht es uns als Liberale nicht um die reine Betreuung, sondern vor allem auch um frühkindliche Bildung. Wir müssen uns den Anforderungen der Zukunft stellen und dem Fachkräftemangel sowie dem demographischen Wandel mit Flexibilität und Gestaltungsfreiheit entgegentreten.

Mit freundlichen Grüßen
Rene Rock
 
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Sozial-, gesundheits- und energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag