14.07.2011

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der hessischen Kommunen und der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der hessischen Kommunen und der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene (Drucksache 18/3006)

  1. Die Absenkung des Quorums für ein Bürgerbegehren gemäß § 8 b Abs. 4 HGO – gestaffelt nach Größenklasse der Gebietskörperschaf-ten – wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings ist zu bedenken, dass die Halbierung des Quorums zwischen der Grenze von bis zu 50.000 Einwohnern und ab 50.000 Einwohnern von 10 auf 5 v. H. dazu führen könnte, dass verstärkt Teilinteressen zur Einleitung von Bürgerbegehren führen können. Insoweit wird im Bereich zwi-schen 50.000 und 100.000 Einwohnern ein Quorum von 7 v. H. empfohlen.
  2. Die Absenkung des Quorums beim Bürgerentscheid wird aus Sicht der VLK abgelehnt, da insofern die demokratische Legitimation von kommunalen Entscheidungen in Frage steht, wenn mehr als
    80 % der stimmberechtigten Einwohner sich entweder nicht an dem Bürgerentscheid beteiligen oder das Bürgerbegehren ablehnen.